1. Kapitel. Der wirtschaftliche Begriff des Geldes. § 3. 227
die Entscheidung über die Geldqualität von dem Vorhandensein dergesetzlichen Zahlungskraft, mit oder ohne Verbindung mit einer Auf-hebung der Eiulösbarkeit, abhängig machen. Wieder andere sehen dieBanknote auf Grund der tatsächlich von ihr im Verkehr geleistetenDienst« und auf Grund des Umstandes. daß von der VerkehrsweltMetallgeld, Papiergeld und Banknoten gleichmäßig als „Barschaft" be-handelt werden, als Geld an, ganz ohne Rücksicht auf Eiulösbarkeitoder Annahmezwang.
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Nach unserer Definition kaun die Entscheidung über die Zuge-hörigkeit der verschiedenen hier in Rede stehenden Kreditinstrumenteund Papierzeichen zum Gelde kaum zweifelhaft sein.
Zunächst steht an und für sich nichts im Wege, daß eine Forderungoder Anweisung irgend welcher Art zum Gelde gerechnet wird; dennauch Forderungen und Anweisungen können als Instrument des Ver-kehrs zwischen den wirtschaftenden Individuen, insbesondere als Tausch -mittel, dienen und mithin Träger der Grundfunktion des Geldes sein.Daß sie keinen „Eigenwert" besitzen, schließt diese Möglichkeit nichtaus; denn einmal ist nach den Erscheinungen der modernen Papier-währung die Auflassung, daß ein eigener stofflicher Wert zu den be-griffswesentlichen Erfordernissen des Geldes gehöre, nicht zu halten;ferner ist gegenüber dem Gedanken, daß die sich auf das eigentlicheGeld zurückbeziehenden Papierscheine und Banknoten nicht Wertmessersein können, darauf hinzuweisen, daß — abgesehen von der noch zuerörternden Frage der Begriffswesentlichkeit der Wertmaßfunktion —in der ganz allgemein als normal angesehenen Geldverfassung, bei derdas Wertverhältnis zwischen den einzelnen aus verschiedenen Stoffenhergestellten Geldsorten und die gegenseitige Vertretbarkeit dieserverschiedenen Sorten feststeht, — daß in einer solchen Geldverfassungniemals die einzelne Sorte Wertmesser sein kann, sondern nur diedurch die Währungsverfassung gegebene Einheit, auf die alle Sorten,ob Gold, Silbei-, Nickel, Kupfer oder Papier, in gleicher Weise lauten.Dem Fünfmarkstück z. B. wird niemand die Eigenschaft als'Geld ab-sprechen, trotzdem sein stofflicher Wert ohne Bedeutung für seinenGeldwert ist, trotzdem es sich in seinem Geldwerte ebenso wie dieBanknote auf die Reichsgoldmünzen zurückbezieht, trotzdem es alsokein selbständiges Preismaß sein kann.
Auch der Einwand, daß Forderungen auf Geld doch nicht selbstG«ld sein könnten, ist nicht durchschlagend. Wir können innerhalbdes Kreises der Geld darstellenden Güter sehr wohl verschiedeneArten unterscheiden, von denen die eine Art gebildet wird durch An-weisungen auf Geld der anderen Art. Einlösbares Papiergeld, Bank-noten und andere Forderungsurkunden brauchen dann nicht Forde-rungen auf Geld schlechthin zu sein, sondern .nur Forderungen auf