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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
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240 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung.

und genommen werden; denn die Verschiedenartigkeit der Verkehrs-objekte einerseits, der Bedürfnisse der beteiligten Personen andrerseitsist ja die einzige Veranlassung für einen solchen Tauschvorgang.Wenn nun beim Darlehen in einer für beide Parteien durchaus zweck-mäßigen und erwünschten Weise die zukünftige Gegenleistung inderselben Art von Sachgütern ausbedungen wird, aus der die gegen-wärtige Leistung besteht, so muß anerkannt werden, daß offenbardurch das rein zeitliche Auseinanderfallen von Leistung und Gegen-leistung das Wesen und die wirtschaftliche Bedeutung des Tauscheserheblich verändert wird.

Der bezeichnete Einwand könnte entkräftet werden, wenn mandas Darlehen als die Hingabe von Geld gegen eine Forderung be-zeichnet. Nunmehr liegt eine Verschiedenartigkeit der beiden Ver-kehrsobjekte vor (Geld und Geldforderung). Trotzdem lehnt sich derSprachgebrauch gegen die Bezeichnung eines Darlehens als Tausch-geschäft, bzw. als Kauf.oder Verkauf einer Forderung auf. So an-standslos man von Verkauf von Forderungen, z. B. von Schatz-anweisungen, Wechseln und Hypotheken, spricht, wenn diese Forderungenbereits vor dem betreffenden Verkehrsvorgange vorhanden sind, so wenigwill die Bezeichnung Kauf und Verkauf für einen Verkehrsvorgangpassen, durch den eine vorher nicht bestehende Forderung überhaupterst in Erscheinung tritt.

Mit einer womöglich noch stärkeren Auflehnung des Sprach-gebrauchs haben wir es zu tun, wenn wir den zweiten in der Zukunftliegenden Verkehrsvorgang eines auf Kredit beruhenden Geschäftes sei es eines Verkaufs auf Kredit oder eines Darlehens, nämlichdie Erfüllung einer freiwillig kontrahierten Verpflichtung (Fall III),auf einen Tausch zurückführen wollen. Man könnte zur Not derHingabe der Geldsumme, auf welche die Forderung lautet, die Rück-gabe der Forderung selbst gegenüberstellen und so abermals einenAustausch zwischen einer Forderung und einem Sachgute oder, da dasSachgut in den vorliegenden Fällen Geld ist, den Rückkauf einerForderung künstlich konstruieren. Man spricht auch in der Tat vomRückkauf einer Forderung, aber bezeichnenderweise nur dann, wenndie Zurückerwerbung seitens des aus der Forderung Verpflichtetenvor dem Fälligkeitstermine der Forderung erfolgt, wenn es sich dabeialso um einen freiwilligen, durch den Inhalt der Forderung nicht er-zwungenen Akt handelt. Dagegen wird niemand die Einlösung einesfälligen Wechsels, die Einlösung einer jederzeit fälligen Banknote,die Auszahlung eines fälligen Depositums oder die Entrichtung fälliggewordener Zinsen als eine doppelseitige Übertragung bezeichnen, beiwelcher der zur Zahlung Verpflichtete eine Forderung an sich selbstankauft. Das Moment des Zwangs, der bindenden Verpflichtung