270 Zweites Buch. E Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung.
schäftigen haben, wie das Geld — ebenso wie alle übrigen Verkehrs-objekte, die gegen Geld umgesetzt werden, — Gegenstand eines nachGröße und Intensität wechselnden Bedarfs urid eines teils auf elemen-taren Verhältnissen (Produktionsverhältnisse der Edelmetalle), teilsauf wirtschaftlichen Entwicklungen (Kreditzahlungsmittel etc.). teils aufbewußten Handlungen der Staatsregierungen (Ausgabe von Staats-papiergeld) beruhenden, nach Größe und Intensität wechselnden An-gebots ist. Die populäre Annahme und die allen kaufmännischenBerechnungen zugrunde liegende Voraussetzung, sowie die juristischeFiktion der Wertbeständigkeit des Geldes, die sich darin äußern, daßalle Veränderungen der Geldpreise irgend welcher Verkehrsobjektelediglich als Veränderungen des Wertes dieser Verkehrsobjekte auf-gefaßt und behandelt werden, erklären sich nicht nur aus einemzwingenden praktischen Bedürfnisse, sondern vor allem auch aus derzentralen Stellung des Geldes in der Welt des Verkehrs. Dadurch,daß alle übrigen Verkehrsobjekte regelmäßig nur gegen das eineObjekt „Geld" umgesetzt werden und ihr Wert mithin stets nur indem einen Objekte „Geld" ausgedrückt wird, während das Geld gegenalle umgesetzt wird und den Wert aller ausdrückt, erscheint dasGeld als der feste Pol in der Bewegung der Verkehrswerte. DieBewegungen der Warenwerte werden vom Gelde aus gesehen, dessenWert selbst ein veränderlicher ist. ebenso wie wir die Bewegungender Gestirne so sehen, wie sie sich auf die sich selbst bewegendeErde projizieren.
Man kann diesen zweiten wichtigen Unterschied der Messungder Werte durch das Geld gegenüber allen anderen Messungen kurzdarauf zurückführen daß bei den letzteren sowohl die zu messendeGröße als auch die messende Größe jede für sich objektiv feststeht— so die Fläche eines Grundstücks und das Quadratmeter, derBallen Baumwolle und das Gewichtstück —, und daß die Aufgabeder Messung in der Ermittlung der Eelation zwischen der zu messendenund der messenden Größe besteht; während inbezug auf den Ver-kehrswert die objektiv gegebene und feststehende Tatsache dieRelation zweier Werte ist, aus welcher unmittelbar die absoluteGröße eines jeden der beiden Werte nicht entnommen werden kann,sodaß auch eine örtliche Abweichung oder zeitliche Verschiebung derRelation kein unmittelbares Urteil darüber gestattet, ob und wie weitdie Ursache der Abweichung auf der einen oder anderen Seite desWertverhältnisses liegt.
Beeinträchtigt wird durch die Möglichkeit einer örtlichen undzeitlichen Verschiedenheit des Geldwertes die Vergleichung der inGeld ausgedrückten Werte von Ort zu Ort und für verschiedeneZeiten. Selbst die populäre Vergleichung örtlich und zeitlich ver-