3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § 5.
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schiedener Verhältnisse pflegt bei auffallenden Unterschieden die Be-obachtung zu machen, daß das Geld hier oder dort einen größerenoder geringeren Wert hat, oder daß das Geld zu dieser oder jenerZeit einen anderen Wert hatte; unigekehrt ausgedrückt: das Lebenist dort oder war damals billiger oder teurer. — Keineswegs beein-trächtigt wird jedoch durch die Möglichkeit von Geld Wertschwankungendie Vergleichbarkeit der unter den nämlichen örtlichen uud zeitlichenVerhältnissen in Geld ausgedrückten Werte;-an demselben Orte undzu derselben Zeit ermöglicht die Abschätzung in Geld eine zutreffendeVergleichung des Vermögens verschiedener Personen und der Ver-kehrswerte der Güier; es gestattet ; eine exakte Berechnung derZugänge und Ausgänge der Wirtschaft und damit des Reinertragsoder Verlustes.
/ Die große praktische Wichtigkeit der Wertmesserfnnktion desGeldes hat dazu geführt, daß sie meist der Tauschmittelfunktionkoordiniert zur Seite gestellt worden ist; von manchen, namentlichauch von Juristen, ist die Funktion des Geldes als Wertmesser alsdie eigentliche begriffswesentliche Funktion des Geldes angesehenworden. Eine nähere Betrachtung ergibt jedoch, daß wir es bei derWertmesserfunktion mit einer Verrichtung des Geldes zu tun haben,die sich aus der Funktion als allgemeines Tauschmittel als eineKonsekutivfunktion ableiten läßt. Es wurde bereits bei der Dar-stellung des Wesens der Wertmaßfunktion wiederholt darauf hin-gewiesen, daß das Geld deshalb zum allgemeinen Wertmaß gewordenist, weil bei der fortschreitenden Verdrängung der Naturalwirtschaftdurch die Geldwirtschaft alle übrigen Verkehrsgüter mehr und mehrnur noch gegen Geld umgesetzt wurden, sodaß sie schließlich nurnoch am Gelde ihren regelmäßigen Gegenwert und damit ihren regel-mäßigen Wertausdruck fanden. Das allgemeine Tauschmittel mußteso ganz von selbst zum allgemeinen Wertmaße werden, in dem Sinne,in welchem nach der obigen Ausführung überhaupt von einem Wert-maße gesprochen werden kann.
Eine ähnliche wechselseitige Bedingtheit, wie wir sie zwischenden Funktionen des Geldes als Tauschmittel und als Zahlungsmittelfestgestellt haben, ist zwischen der Funktion als Wertmaß und alsTaüschmittel nicht zu erkennen; es ist nicht ersichtlich, wie irgendein Verkehrsgut dadurch zur Funktion als Tauschmittel oder Zahlungs-mittel kommen sollte, daß es als Wertmaß dient. Allerdings ist auchein solcher Zusammenhang mitunter behauptet worden. So schreibtKnies: „Eine gesetzliche Bestimmung über das Wertmaß erfolgtdadurch, daß der Staat Gold oder Silber, oder Silber und Gold alsdenjenigen Wertgegenstand feststellt, in dessen Verkehrswert das