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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
272
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272 Zweites Buch. 1. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung:

Wertquantum jedes anderen Wertobjektes rechtsgültig abgeschätztwerden soll, so oft eine richterliche Entscheidung hierüber erforderlichwird; welcher Gegenstand ebendeshalb den Stoff für die Münzen,den Inhalt für die quantitativ gestückelten Intervalle der Wert-messung abgeben soll. Durch die gesetzliche Feststellung des Preis-maßstabes wird bestimmt, welches Quantum der als Wertmaß zugebrauchenden Güter als Einheit für Berechnung von Preisen dienensoll; in welchen Multiplen und Aliquoten dieser Einheit rechtsgültiggeschätzt, in welchen Wertquoten Verbindlichkeiten rechtsgültig kon-stituiert und solviert werden können, die ebendeshalb auch inden mit fides publica ausgestatteten Münzstücken repräsentiert seinmüssen". Mit anderen Worten: die Münzstücke sind deshalb Gegen-stand der Zahlungsleistung, weil siedie quantitativ gestückeltenIntervalle der Wertmessung" sind, das Geld ist deshalb Zahlungs-mittel, weil es der Maßstab des Wertes der durch richterlichenSpruch abzuschätzenden Vermögensobjekte und weil die Münzeinheitder Maßstab für den Inhalt der Geldschulden ist. Diese Konstruktionkehrt den logischen Sachverhalt geradezu um. Nicht weil das GeldWertmaß ist, sind durch gerichtliche Entscheidung festzusetzendeEntschädigungen und Strafen in Geld zu leisten und können Geld-schulden in Geld solviert werden, vielmehr muß die Schätzung undFeststellung des zu leistenden Vermögenswertes in Geld erfolgen,weil das Geld allgemeines und gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittelist, weil Entschädigungen und Geldstrafen in Geld zu leisten undGeldschulden in Geld zu erfüllen sind und weil es sich dabei natürlichimmer nur um Geld in bestimmten Summen handeln kann.

Gegen die unbedingte Ableitung der Wertmesserfunktion von denFunktionen des Geldes als Tausch- und Zahlungsmittel hat manferner eine historische Beobachtung ins Feld geführt: den Umstand,daß mitunter Tauschmittel und Wertmaß durch zwei verschiedeneArten von Gütern dargestellt worden sein sollen; vor allem wird inder Regel auf Homee verwiesen, dessen Griechen die Vermögens-werte in Kindern geschätzt, aber in Edelmetall gezahlt haben sollen. Auch dieses Argument erscheint nicht durchschlagend. Es wider-spricht keineswegs der theoretischen und grundsätzlichen Ableitungder Wertmaßfunktion von der Funktion als Tausch- und Zahlungs-mittel, wenn der alte Wertausdruck sich noch zu einer Zeit erhält,in der das ursprüngliche Tauschmittel bereits durch ein neues ver-drängt ist und dieser Fall lag bei den homerischen Griechen, diekaum vom Kindergelde zum Edelmetallgelde gekommen waren, offenbarvor. Wir machen Beobachtungen dieser Art auch noch in unserermodernen, alsraschlebig" charakterisierten Zeit. Die Engländerrechnen heute noch~vielfach nach ihrer alten, seit 1816 beseitigten