3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § 6.
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Goldmünze, der Guinea, während sie in Sovereigns zahlen. In Süd-deutschland wurde stellenweise im Viehhandel noch lange Jahre nachEinführung der Reichswährung nach „Karolinen ", einer längst ver-schwundenen Goldmünze, gerechnet. Von der in Norddeutschlandimmer noch üblichen Rechnung in Talern will ich gar nicht reden,weil ja die Taler als Münze und gesetzliches Zahlungsmittel, wennauch in das Reichsmünzsystem rezipiert, bis vor kurzem noch existierten.Die zeitweilige Beibehaltung des alten Wertausdrucks über die Ein-führung und Einbürgerung eines neuen Tausch- und Zahlungsmittelshinaus beweist genau betrachtet das Gegenteil der Begriffswesent-lichkeit der Wertmaßfunktion oder der gleichen Bedeutung derselbenmit der Tausch- und Zahlungsmitteifunktion; wenn die homerischenGriechen mit Edelmetall tauschten und zahlten, aber den Wert derGüter in Rindern schätzten, so wird niemand deshalb die Rinder fürdas Geld der homerischen Epoche halten, so wenig wie man dieüberhaupt nicht mehr umlaufenden Guineas heute noch als englischesGeld ansehen kann, weil gewisse Preise herköramlicherweise nochin dieser Münze normiert werden.
§ 6. Die Funktion als Wertträger durch Zeit und Baum(Wertbewahrungs- und Werttransportmittel).
Wenn wir das Wesen des Geldes darin gefunden haben, daß esder Vermittler des Verkehrs zwischen den wirtschaftenden Individuenist, und wenn wir gesehen haben, daß es diesen Verkehr vermittelt,indem es selbst in den Verkehr eintritt und beim Tausche, bei derZahlung und der Kapitalübertragung von Hand zu Hand geht, sofungiert in allen diesen Fällen das Geld als Wertträger von Person zuPerson; es kann dabei gleichzeitig auch als Wertträger durch Zeitund Raum fungieren, wie im Falle der Hinterlegung behufs spätererAuszahlung an eine bestimmte Person oder im Falle der Übertragungzwischen Personen, die an verschiedenen Orten wohnen. Wesentlichfür die Funktion des Geldes als Verkehrsmittel ist jedoch lediglichdie interpersonale Wertübertragung. Dieser kardinalen Funktiondes Geldes können die weiteren Funktionen als Wertträger durchZeit und Raum, als Wertbewahrungs- und Werttransportmittel nurdann als besondere Funktionen zur Seite gestellt werden, wenn damitnicht etwa nur bestimmte Seiten der Tausch- und Zahlungsvorgänge,sondern selbständige Dienste, die das Geld unabhängig von derTausch- und Zahlungsvermittlung leistet, bezeichnet werden sollen;mit andern Worten: wenn das Geld als Wertträger durch Zeit undRaum, ohne daß es gleichzeitig als Wertträger von Person zu Persondient, nachgewiesen werden kann.
Hrlfperich, Das Qeld. 1-6