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Das Geld / Von Karl Helfferich
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Zweites Bach. III. Abschnitt. Die Geldverfassung.

§ 2. Die allgemeinen Erfordernisse des Geldes.

Wir können in diesem Kapitel auf manches zurückgreifen, wasbereits im geschichtlichen Teile ausgeführt wurde, namentlich auf dieDarstellung derjenigen Eigenschaften, welche die Edelmetalle vor allenanderen Verkehrsobjekten als Geldstoff geeignet erscheinen lassen.Wir sehen zunächst von der Möglichkeit eines Geldes ohne wertvollenGeldstoff ab und rekapitulieren die Vorzüge, welche die Edelmetalle,soweit ein stoffliches Geld in Betracht kommt, ganz besonders zumGeldstoffe prädestinieren. Die Aufgabe des Geldes, als Mittel der Über-tragung von Vermögenswerten von Person zu Person zu dienen, verlangtleichte Übertragbarkeit, also Transportfähigkeit und Handlichkeit,ein Erfordernis, dem nur solche Verkehrsobjekte, welche in kleinemVolumen und Gewichte einen hohen Wert darstellen, entsprechen können;ferner ist erforderlich die leichte Möglichkeit der Darstellung beliebiggroßer Werte, ein Erfordernis, das Teilbarkeit und Formbarkeit desGeldstoffes voraussetzt; außerdem muß der Geldstoff widerstandsfähiggegen schädliche Einflüsse aller Art sein, er darf auf dem Transportenicht leiden, und er muß in der Hand desjenigen, welcher ihn empfängt,seine Beschaffenheit und seinen Wert möglichst unverändert bewahren;die Begehrtheit des Stoffes muß ferner, auf je weitere Flächen sich diewirtschaftlichen Beziehungen erstrecken, desto allgemeiner sein, umWertübertragungen auch auf große Entfernungen hin zu ermöglichen.Das sind im großen ganzen die Erfordernisse, denen die Edelmetallebis auf den heutigen Tag besser als alle anderen Sachgüter ent-sprechen, und auf denen es mithin beruht, daß heute noch das Geldganz vorzugsweise in den Edelmetallen seine Verkörperung findet.

Auf der anderen Seite bestehen bis zum heutigen Tage gewisseallgemeine Erfordernisse, welchen die Edelmetalle als solche ohne jedeweitere Vorrichtung nicht zu entsprechen vermögen. Die Leichtigkeitder Übertragung hängt nicht nur von den transporttechnischen Momentenab, welchen das ungeprägte Metall in so hohem Grade genügt; eskommen vielmehr bei den Übertragungen auch gewisse geistigeOperationen in Betracht. Die Beschaffenheit und das Gewicht des zuübertragenden Gegenstandes dürfen zu ihrer Feststellung nicht ein um-ständliches und schwieriges Verfahren notwendig machen, sondernmüssen leicht ersichtlich sein; die Darstellung bestimmter Wertgrößenin dem Geldgute darf keine komplizierte Bechentätigkeit zur Voraus-setzung haben, sondern muß durch einfaches Vorzählen von gleichartigenoder in einfachen Wertverhältnissen zu einander stehenden Stücken zubewirken sein. Die Münzen, die von der öffentlichen Autorität nacheinheitlichen Typen hergestellten, mit bestimmten Zeichen ver-sehenen, mit einer bestimmten Geltung ausgestatteten und leichthandlichen Metallscheiben, brachten, die Uberwindung der hier vor-