S. Kapitel. Die Geldsysteme. I. § ! 375
Unterscheidung auf, daß wir es bei der Goldwährung usw. mit eineinGattungsbegriffe zu tun haben, der eine bestimmte Art von „Währungen"umfaßt: daß dagegen mit der Bezeichnung der Währung nach einembestimmten Staate oder einer bestimmten Reclmungseinheit stet« einespezielle, gegebene Währung gemeint ist, die als solche sich einer be-stimmten Kategorie von Währungen, der Goldwährung, der Silber-währung oder irgend einer anderen, einreiht.
Unter dem Begriffe der Währung wird ein gegebenes Geldwesenin seiner Totalität als eine Einheit aufgefaßt; man denkt dabei ebenso-wenig an die körperliche Erscheinung des Geldes in den einzelneuGeldsorten, welche das Geld eines Staates oder einer Staatengemein-schaft darstellen, wie an den reinen Begriff des Geldes, der un-abhängig ist von seiner Verwirklichung in bestimmten Ländern undin einer bestimmten Organisation; man hat vielmehr bei dem Begriffeder Währung stets ein gegebenes Geldwesen in einer gegebenenOrganisation im Auge, dessen körperliche Erscheinungen in derWährung als in einer ideellen Einheit zusammengefaßt werden. Nenntman z. B. eine bestimmte Summe in deutscher Reiehswänrung oder inösterreichischer Währung, in Markwährung oder Kronen Währung, sosoll damit eine bestimmte Quantität deutschen oder österreichischenGeldes schlechthin bezeichnet werden, und es bleibt dabei gleichgültigund dahingestellt, aus welchen bestimmten Geldstücken die genannteGeldsumme zusammengesetzt ist oder zusammengesetzt werden wird,ob aus Goldmünzen oder Silbermünzen oder Papierscheinen Sprichtman von dem Ansehen und der Marktgängigkeit der deutschenWährung im Auslande oder von der Solidität oder Unsicherheit einerWährung, stets denkt man nur an die Gesamtheit eines bestimmtorganisierten Geldwesens ohne Unterscheidung der einzelnen Er-scheinungsformen des Geldes. Eine solche Zusammenfassung der ein-zelnen Geldstücke und Geldsorten zu einer Einheit ist nur möglichdurch die das Geldwesen ordnende gesetzgeberische und verwaltendeTätigkeit des Staates. „Währung" ist mithin der als Einheitaufgefaßte Inbegriff des Geldes eines bestimmten Staatesoder einer bestimmten Staatengemeinschaft.
Der Begriff der Währung ist deshalb erst dort gegeben, wo esgelungen ist, die einzelnen Geldsorten zu einer Einheit zusammenzu-fassen; wir finden ihn nicht in demjenigen Zustande des Geldwesensin welchem die einzelnen Sorten unabhängig nebeneinander stehen,und der im historischen Teile als „Sortengeld" bezeichnet wurde.
Das Einheitliche und Verbindende, das von einem gegebenenGeldwesen übrig bleibt, wenn man von den körperlichen Geldstückeneinerseits und dem reinen Begriffe des Geldes andrerseits absieht, isterstens der Wert, den die einzelnen Geldstücke in bestimmten Zahlen-