Druckschrift 
Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
402
Einzelbild herunterladen
 

402

Zweites Buch. III. Abschnitt, Die Geldverfassung.

zwar die niedrigere. Wenn für 5 g Münzsilber ein Frank in gesetz-lichem Zahlungsmittel erhältlich ist, ebenso für ~ g Münzgold, g

öjl 0,X

Münzgold aber mehr wert .sind, als 5 g Münzsilber, so hat niemandVeranlassung, den Franken teurer zu erstehen, als zu 5 g Münzsilber,der Frank kann also nicht mehr wert sein, als 5 g Münzsilber. DerSatz, daß der Wert eines wirtschaftlichen Objekts durch die geringstenGestehungskosten bestimmt wird, zu denen es in ausreichender Mengezu beschaffen ist, hat auch hier seine Richtigkeit. So erklärt es sich,daß bei der Doppelwährung jeweils das gegenüber der gesetzlichenRelation auf dem Markte billigere Metall für den Geldwert bestimmendist, und daß die Münzen aus dem anderen Metalle ein Aufgeld erhaltenund aus dem Geldsysteme herausfallen.

Alles was hinsichtlich der oberen Grenze für den Geldwert alsWirkung der freien Prägung festgestellt wurde, gilt ebenso für dieanderen Arten der unbeschränkten Umwandelbarkeit eines Geldstoffesin Geld. Denn entscheidend ist nicht die körperliche Umwandlungdes Metalls in Münzen, sondern die unbeschränkte Möglichkeit, gegenein bestimmtes Metallquantum einen bestimmten Betrag von Geldein-heiten zu einem bestimmten Satze zu erhalten.

Wir sagen also ganz allgemein: Bei unbeschränkter Umwandelbar-keit von Metall in Geld ist durch die Umwandlungsnorm ein be-stimmtes Wertverhältnis zwischen Geldeinheit und Metall als obereGrenze für den Wert der Geldeinheit gegeben. Sind mehrere Metalleunbeschränkt in Geld umwaudelbar, so ist von den die obere Grenzedes Geldwertes darstellenden Metalläquivalenten stets das im Werteam niedrigsten stehende wirksam. Ist kein Metall ein anderesGut kommt überhaupt nicht in Betracht unbeschränkt in Geldumwandelbar, so besteht keinerlei Gleichung zwischen dem Gelde undeinem Metalle oder dritten Gute, die eine obere Grenze für den Geld-wert darstellt.

Nun zur Kehrseite des Problems,- zu der Frage nach dem Vor-handensein und der Bedingtheit einer unteren Grenze für den Geld-wert.

Zweifellos kann kein Geldstück irgendwelcher Art weniger wertsein, als der Stoff, aus dem es besteht. Andrerseits können die Vor-aussetzungen rechtlicher und wirtschaftlicher Art. auf denen eine denstofflichen Gehalt überschreitende Bewertung der Geldstücke beruht,hinfällig werden. Die Reichssilbermünzen z. B. haben heute alsdeutsches Geld einen Wert, der etwa dreimal so groß ist, als derWert ihres Metallgehaltes; für eine Mark geprägten Silbergeldes, die5 g Feinsilber enthält, kann man ungefähr 15 g Feinsilber kaufen.