Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 4.
401
Nun kann es allerdings vorkommen, daß bei einzelnen Geldsortender stoffliche Gehalt im Verhältnis zu der ihnen beigelegten Geltungeinen höheren Wert repräsentiert, als der durch die freie Prägungeines Metalls gegebenen oberen Grenze entspricht. Die Wirkung istaber dann nicht, daß der Geldwert als solcher die obere Grenze durch-bricht, sondern daß die mit einem höheren stofflichen Werte ausge-statteten Münzen, statt zu dem ihnen beigelegten Nennwerte gegebenund genommen zu werden, ein veränderliches Aufgeld erhalten, alsoaus dem Rahmen des Geldsystems herausfallen und für den Wert derGeldeinheit bedeutungslos werden. Im historischen Teile sind aufSchritt und Tritt, Beispiele hierfür gegeben. Aus der neuesten Ge-schichte ist besonders charakteristisch die Störung, die durch dieSteigerung des Silberpreises in den Jahren 1906 und 1907 in denGeldverhältnissen Japans, Mexikos , der Philippinen usw. herbeige-führt wurde. In Japan bestand seit 1897, in Mexiko seit 1904 freiePrägung für das Gold. Der Silbergehalt der Silberkurantmünzenstellt bei einem Londoner Süberpreise von etwa 29 d pro Unze Stan-dard einen Wert dar, welcher der durch die freie Auspi ägbarkeit fürdas Gold gegebenen oberen Grenze entspricht. Als nun der Silber-preis bis auf 33 d und darüber stieg, wurden dadurch die Beziehungendes japanischen, mexikanischen etc. Geldes zum Golde und zu dem Geldeder Goldwährungsländer in keiner Weise berührt, die einzige Wirkungwar, daß die Silbermünzen ein Aufgeld erhielten und aus der Zirku-lation verschwanden.
Besonders interessant stellen sich unter den hier erörterten Ge-sichtspunkten die Verhältnisse bei der Doppelwährung dar. BeideMetalle sind hier frei ausprägbar und die Münzen aus beiden Metallensind mit bestimmter Geltung in einer und derselben Werteinheit aus-gestattet. In Konsequenz der obigen Darlegungen ist also bei derDoppelwährung die obere Grenze für den Geldwert schlechthin zwif-fach definiert, einmal durch ein bestimmtes Goldquantum, ferner durchein bestimmtes Silberquantum; in Anwendung auf die frühere fran-zösische Doppelwährung ergibt sich, daß die obere Grenze für denWert der Geldeinheit, des Franken, gegeben war sowohl durch ein
bestimmtes Goldquantum (— g Münzgold), als auch durch ein be-
3,1
stimmtes Silberquantum (5 g Münzsilber). Die Sache war einfach,wenn sich die kritischen Gold- und Siberquanten in ihrem Wertedeckten, was bekantlich nur bei einem Wertverhältnisse von 15V2 zu 1zwischen Gold und Silber der Fall war; wenn aber die beiden Metall-quanten in ihrem Werte auseinandergingen und also zwei verschiedeneobere Grenzen gegeben schienen? — Es liegt in der Natur der Sache,daß dann nur eine der beiden Grenzen wirksam sein konnte, und
Hblfferich, Das Geld. 20