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Das Geld / Von Karl Helfferich
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Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung.

von Goldbarren erhältlich; es ist klar, daß er trotzdem nicht ex insti-tutione vollwertig ist, da das Silber, aus dem er besteht, in dem Golde,gegen das er ausgeliefert wird, heute mehr, morgen weniger wert ist.Der Silberpeso unterscheidet sich in diesem Punkte in nichts vonden Silbermünzen innerhalb einer Goldwährung, deren Prägung oderNichtpi ägung von der Einlieferung irgend eines Metalles gänzlich un-abhängig ist. Ganz klar liegt der Fall bei Papierscheinen, die gegenEinlieferung eines Metalles ausgehändigt werden; der stoffliche Wertist hier gleich Null; von einer Vollwertigkeit kann also keineBede sein.

Gewöhnlich ist das nicht ex institutione vollwertige Geldunter-wertig", d. h. der Wert seines stofflichen Gehaltes ist geringer alsder Wert der Geldeinheiten, die es darstellt. Bei den Papierscheinen istdies stets der Fall, w r enn diese nicht gerade einer gänzlichen Entwertungverfallen sind und damit auch als Geld aufhören zu existieren. Des-gleichen ist es die Regel bei den Silberscheidemünzen der Goldwäh-rung und bei dem Silberkurantgelde der hinkenden Goldwährung. So-bald es sich jedoch um Münzen handelt, also um Geldstücke, derenStoff überhaupt einen Wert repräsentiert, ist der Fall denkbar, daßdurch eine Preissteigerung des Metalls, aus dem diese Münzen be-stehen, der stoffliche Wert der Münzen ihren Wert als Geld errreichtoder überschreitet. Es ist theoretisch nicht undenkbar, daß der Silber-wert sich wieder soweit heben könnte, daß der Silbergehalt einesMarkstückes eine Mark und mehr wert wäre. In Japan, Mexiko , denPhilippinen usw. ist es in den Jahren 1906 und 1907 tatsächlich vor-gekommen, daß der stoffliche Wert der nicht frei ausprägbaren Silber-münzen deren Wert als Geld erreicht und überschritten hat. DieseSilbermünzen wurden also aus einem unterwertigen Gelde lediglichdurch Veränderungen auf dem Metallmarkte zu einem de facto voll-wertigen und schließlich sogar überwertigen Gelde.

Daraus ergibt sich, daß die Unterscheidung in vollwertiges undunterwertiges Geld das Wesen der Sache nicht erschöpft. Logischzutreffend ist nur die Unterscheidung in ex institutione vollwertigesund in nicht ex institutione vollwertiges Geld, wobei offen bleibt, obund wieweit letzteres, auch wenn es als unterwertiges Geld gewolltist, gelegentlich auch vollwertig oder überwertig sein kann. 1 ) Aus-geschlossen ist eine solche Möglichkeit zunächst, wie oben bereits er-wähnt, bei dem stofflich wertlosen Gelde; ferner aber auch bei dem-jenigen Gelde, das aus demselben Metalle wie das ex institutione voll-wertige Geld besteht, jedoch mit einem geringeren spezifischen Ge-

1) Knapp ia. a. 0., S. 53 ff.) hat für die hierin Frage kommende Unterscheidungdie Bezeichnungenorthotypisches" oderbares Geld" undparatypisches" oder,,uotales Geld" angegewendet.