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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
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S. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 4.

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halte ausgestattet ist (unterwertige Silberscheidemünzen bei einerSilberwährung); in diesen Fällen haben wir es mit einem schlechthinunterwertigen Gelde zu tun.

Nachdem Klarheit darüber besteht, daß nur das frei ausprägbareund vollwichtig erhaltene Geld aber dieses immer ex institutionevollwertig ist, fragt es sich, wie dem nicht ex institutione vollwertigenGelde ein fester Wert in dem ersteren gesichert werden kann.

Im ersten Teile wurde dargestellt, wie dieses Problem in der ge-schichtlichen Entwicklung der Geldverfassung seine Lösung fand;hier haben wir die Lösung theoretisch zu analysieren.

Da die materielle Ausstattung der Stücke versagt, ist der ge-wollte Zweck nur durch die Rechtsordnung und ihre Handhabungzu erreichen.

Zunächst legt die Rechtsordnung allen Geldsorten des Geldssystems,einerlei ob sie ex institutione vollwertig sind oder nicht, eine be-stimmte, in der Rechnungseinheit des Systems ausgedrückte Geltung,einen bestimmtenNennwert' 1 bei. Die einzelnen Münzstücke undPapierscheine werden in ihrem Gepräge oder Aufdrucke nach derihnen beigelegten Geltung in der Rechnungseinheit des Systems be-zeichnet, oder wenn der Aufdruck auf eine andere Rechnungseinheitoder einen besonderen Münznamen lautet (Taler, Sovereign), wird denStücken ein Nennwert in der Rechnungseinheit des geltenden Systemsdurch Gesetz oder Verordnung beigelegt. Es sei daran erinnert, daßdie Aufprägung einer bestimmten Wertbezeichnung auf ein Geldstückan und für sich bedeutungslos ist, vielmehr erst dadurch eine Bedeu-tung erlangt, daß kraft Rechtssatzes die einzelnen Geldstücke zu demihnen beigelegten Nennwerte Geldqualität haben. Die Beilegung derGeldqualität an die einzelnen Geldsorten zu verschieden abgestuften,aber in einer und derselben Rechnungseinheit ausgedrückten Nenn-werten ist nichts anderes als die Festsetzung eines bestimmtenWertverbältnisses zwischen den einzelnen Geldsorten der verschie-densten Art.

Wir wissen, daß die Feststellung einer solchen Wertordnungzwischen den einzelnen Geldsorten durch das Gesetz nicht ohneweiteres auch deren Verwirklichung bedeutet. Wäre das anders, sohätten die Probleme der Doppelwährung, der Papierwährung, derScheidemünzen etc. nie existiert. Ein Auseinanderfallen der ver-schiedenen Geldsorten bleibt möglich trotz des Bandes, das in dergesetzlichen Beilegung eines in einer und derselben Rechnungseinheitausgedrückten Nennwertes gegeben ist. Das Auseinanderfallen voll-zieht sich in der Weise, daß einzelne Geldsorten vom Verkehr höher be-wertet werden, als ihrer gesetzlichen Geltung entspricht, daß ein AufgeldoderAgio" auf bestimmte Geldsorten gezahlt wird. Denn da alle mit