Gesetzentwurfs über das „Reicbsnotopfer" unter den gegenwärtigenUmständen für einen recht bedenklichen Schritt halten. Eine sach-liche Diskussion vor den Ohren unserer Feinde, ehe unser finan-zielles Verhältnis zu diesen endgültig festgelegt ist, bedeutet eineeminente Gefahr. Eine Verabschiedung des Gesetzesvor dieser Klärung wäre die Wiederholung desStreiches der Auslieferung unserer Handelsflottenur in einem vervielfachten Maße.
Noch stärker als die sich aus der Sache ergebende zwingendeNotwendigkeit, die Vermögensabgabe nur in unmittelbarer Ver-bindung mit der Neuregelung der Besteuerung des Einkommenszu behandeln, sprechen diese Erwägungen gegen die offenbar be-absichtigte DurChpeitschung; gegen eine Durchpeitschung für dieumso weniger Veranlassung vorliegt, als das Gesetz nach demRegierungsentwurfe selbst den 1. Oktober 19120 als den Terminbezeichnet, zu dem die ersten Zahlungen auf die Vermögensabgabegeleistet werden müssen! Es bleibt also alle Zeit für eine sach-gemäße Prüfung, bei der meines Erachtens auch Vorschläge, wie siekürzlich von Geheimrat Hilgenberg und schon vor einiger Zeitvon dem früheren badischen Finanzminister Rheinbold gemachtworden sind, mit herangezogen werden müßten. Gerade weil ichden berechtigten Gedanken einer großen Vermögensabgabe schönanerkannt habe, ehe der heutige Leiter des Reichsfinanzministeriumsan solche Dinge auch nur dachte, und gerade weil mir ein sach-gemäßer Ausbau dieses Gedankens am Herzen liegt, muß ich zumschärfsten Widerstand auffordern gegen die gänz-lich sinn- und zwecklose, der deutschen Sacheschwer schadende und nur unsern Feinden nüt-zende Durchpeitschung des folgenschwersten allerjemals erlassenen Finanzgesetze.
Eine sachgemäße Prüfung und Umgestaltung des Entwurfsist eine gebieterische Notwendigkeit. In der vorliegenden Gestaltist der Gesetzentwurf eine, ernste Bedrohung der Urzellen unsererVolkswirtschaft, der Betriebe in Landwirtschaft, Gewerbe, Industrieund 1 Handel und eine bedenkliche Erschwerung ja vielfach eine Ver-hinderung der Wiedereinstellung dieser Betriebe auf die Friedens-wirtschaft. Darüber hinaus beschwört der Gesetzentwurf die Ge-fahr herauf, daß die Verfügung über wichtige Teile unserer na-tionalen Produktionsmittel und produktiven Kräfte in die Händevon Frankreich, England und Amerika gespielt werden.
Vorstehende Ausfuhrungen wurden zuerst gedruckt in der Neuen PreussischenKreuzr( Zeltung.