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von uns zu zahlenden Entschädigungen' offen; desgleichen die Ein-zelheiten der Abtragung der uns auferlegten Entschädigungssummen.Dagegen stellt er fest, daß das gesamte Eigentum des Reichs anerster Stelle für unsere Verpflichtungen gegenüber den Feindenhaftet. Auch das Privateigentum wird von unsern Feindenbekanntlich nicht voll respektiert; alles deutsche Privateigentum,das sich in den Gebieten der Länder befindet, die mit uns im Kriegelagen oder auch nur die diplomatischen Beziehungen mit uns ab-gebrochen hatten, ist durch den Friedensvertrag an unsere Feindezur Liquidation und zur Verrechnung des Liquidationserlöses aufdie vom Deutschen Reich zu leistenden Entschädigungen über-antwortet worden; desgleichen das deutsche Privateigentum inden bisher deutschen und nun an unsere Feinde fallenden Ge-bieten. Aber wenigstens vor dem deutschen Privateigentum inner-halb der neuen Grenzen Deutschlands hat die Raubgier unsererFeinde halt gemacht. Sollen wir selbst ihnen einen we-sentlichen Teil auch dieses deutschen Privateigen-tums freiwillig ausliefern? Der Reichsfinanzminister 1 Erz-berger, der bei der Auslieferung unserer Handels-flotte eine so wesentliche Rolle gespielt hat, scheint kein Bedenkenzu tragen, auch diesen Weg zu gehen. Zwar hat er in der „Deut-schen Allgemeinen Zeitung" vom 11. Juli zu beruhigen gesuchtmit der Behauptung, unsere Verpflichtungen gegenüber den Feindenbeschränkten sich zunächst auf ganz bestimmte Leistungen, dieim Friedensvertrag vorgesehen seien. Aber zunächst ist das nichtrichtig; ich erwähne nur unsere Verpflichtung, die von Belgien bei den Verbündeten aufgenommenen Gelder, deren Höhe uns nichtbekannt ist, in kurzer Frist zurückzuzahlen; außerdem aber sageich: vestigia terrent! Herr Erzberger hat im Lauf der bis-herigen Verhandlungen so oft beruhigende Behauptungen über dieharmlosen Absichten der Feinde in Umlauf gesetzt, die sich nichterfüllt haben, daßi auch im! vorliegenden Falle die äußerste Vorsichtam Platze ist. Wer die Hand dazu gibt, Privateigen-tum in Reichseigentum umzuwandeln, ehe unsereVerpflichtungen gegenüber unseren Feinden aufHeller und Pfennig feststehen und ehe die Zah-lungsmodalitäten endgültig bis in alle Einzelhei-ten geregelt sind, der hilft, das deutsche Privat-eigentum genau ebenso in die Hände unsrerFeinde zu spielen, wie unsere Handelsschiffe indie Häfen unserer Feinde gesteuert worden sind.Ich muß aus diesem Grunde schon die bloße Einbringung des