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Munition und Kriegsgerät für das Ausland ist verboten; des-gleichen die Einfuhr. Alle Befestigungen in der Zone von50 km östlich des Rheins müssen abgerüstet und geschleift,die übrigen Befestigungen müssen in ihrem gegenwärtigenZustand verbleiben, dürfen also nicht vermehrt und ver-stärkt werden.
Die deutsche „Flotte".
Unsere Seestreitkräfte dürfen höchstens betragen:
6 Schlachtschiffe der Deutschland- oder Lothringen -Klasse, .
6 kleine Kreuzer,12 Zerstörer,12 Torpedoboote.
Die gesamte Kopfstärke der deutschen Kriegsmarineeinschließlich der Küstenverteidigung und der sonstigen anLand befindlichen Dienstzweige darf 15 000 Mann, dar-unter 1500 Offiziere und Deckoffiziere, nicht übersteigen.Alles, was über den zugelassenen Bestand unserer Kriegs-flotte vorhanden ist, muß, soweit es für unsere Feindebräuchbar ist, an diese abgeliefert, der Rest unter ihrer Auf-sicht zerstört werden. Die uns verbleibenden Kriegsschiffedürfen nur mit denjenigen Mengen von Waffen, Munitionund Kriegsmaterial ausgerüstet sein, die durch unsereFeinde festgesetzt sind; der Rest muß ausgeliefert werden.Die Werbung von Mannschaften, Unteroffizieren und Offi-zieren für die Marine unterliegt denselben Einschränkungenwie für das Landheer. Kein Offizier oder Mann im Dienstder Handelsmarine darf irgendwelche militärische Unter-weisung erhalten.
Die Befestigungen, militärischen Anlagen und Häfenvon Helgoland müssen unter der Kontrolle unserer Feindezerstört, alle Befestigungen, die den Seeweg zwischen Nord-und Ostsee beherrschen könnten, müssen niedergelegtwerden.
Die Durchführung aller dieser Bestimmungen hat unterder Überwachung einer zu diesem Zweck von unseren