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Hauptfeinden zu ernennenden internationalen Kommissionzu erfolgen, die mit den weitestgehenden Befugnissen aus-gestattet wird. Darüber hinaus muß sich Deutschland aus-drücklich verpflichten, jeder Nachforschung gegenüber,die der Rat des Völkerbundes mit Mehrheitsbeschluß fürnotwendig halten sollte, entgegenzukommen.
Alle diese Bestimmungen sprechen für sich selbst. JedeErläuterung würde nur die Wucht ihrer Brutalität ab-schwächen. Niemals in der Geschichte sind einem Volkeähnliche Bedingungen auferlegt worden; nur den Kar-thagern beim Schluß des dritten punischen Krieges alsEinleitung zur völligen Zerstörung ihrer Stadt und Vernich-tung ihres Staatswesens.
Deutschland unter Vormundschaft.
Das also zerfetzte und wehrlos gemachte Deutschland wird durch die Friedensbedingungen unter die Vormund-schaft seiner Feinde gestellt.
Schon die Einrichtung einer Kontrolle unserer Feindeüber die Durchführung unserer Entwaffnung und Aufrecht-erhaltung unserer Wehrlosigkeit macht der SelbständigkeitDeutschlands ein Ende.
Dazu kommen weitere dauernde Einmischungenschwerster Art.
Die großen deutschen Flüsse hören auf,deutsche Flüsse zu sein. Der Rhein und die Mosel , dieElbe, die Oder, die Memel, die Donau und alle schiffbarenTeile ihrer Flußnetze werden für international erklärtund der Verwaltung durch internationale Kom-missionen unterstellt, die sich alle dadurch aus-zeichnen, daß sich in ihnen die deutschen Ver-treter in rettungsloser Minderheit befinden. Unter densieben Mitgliedern der Kommission für die Oder soll sichein einziger Deutscher befinden, unter den elf Mitgliedernder Donau-Kommission zwei Deutsche ; unter den achtzehnMitgliedern der Zentralkommission für den Rhein , derenSitz Straßburg und deren Vorsitzender ein Franzose sein
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