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Die finanzielle Seite des russisch-japanischen Krieges
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Die finanzielle Seite des russisch -japanischen Krieges.

Als Japan nach der Beseitigung der Shogunatsregierung und der Feudalitätsowie der Absperrung nach außen an die Neuordnung des Staates und der Volks-wirtschaft herantrat, hatte es eine Finanzwirtschaft überhaupt erst zu schaffen. DasAufräumen mit der Vergangenheit stellte enorme finanzielle Ansprüche: die Schuldender alten Landesherrschaften (Daimyos) mußten mit der Landesverwaltung auf dieneue Regierung übernommen werden; die Aufhebung der Leibeigenschaft der Bauernund ihre Einsetzung in das Eigentum der von ihnen bewirtschafteten Grundstückemachte die Ablösung der von ihnen bisher an die Grundherren zu zahlenden Natural-renten notwendig; ebenso war die Ablösung der erblichen Rentenberechtigungen derAngehörigen der Militärkaste (der Samurais) erforderlich. Die Schaffung eines Be-amtentums nach europäischem Muster und eines auf die allgemeine Wehrpflicht begründetenstehenden Heeres, ferner die erste Ausstattung von Volkswirtschaft und Heer mit denkostspieligen Werkzeugen der europäischen Technik erforderten die Bereitstellung großerMittel in barem Geld und nötigten zu einem radikalen Übergang von der bisherigenNaturalwirtschaft zur Geldwirtschaft. Der mit diese» Umwandlungen zusammen-hängende Aufstand des Satsuma-Klans im Jahre 1877 erhöhte den Geldbedarf desneuen Reiches um ein Beträchtliches.

Um diesen gewaltigen Bedürfnissen zn genügen, wurden zunächst die bisherige»,an die Feudalherren zu zahlenden Naturalrcuten durch eine an den Staat in Geld zuentrichtende Grundsteuer ersetzt, die anfänglich auf 3 Prozent des Bodenwertes bemessen,im Jahre 1877 auf 2^/s Prozent herabgesetzt und schließlich im Jahre 1899 für5 Jahre auf 3,3 Prozent für die ländlichen und 5 Prozent für die städtischen Grund-stücke erhöht wurde.-) Natürlich konnte mit einer solchen Steuer nur den laufendenBedürfnissen, nicht den großen außerordentlichen Anforderungen genügt werden. Umdiesen zu entsprechen, wurde teils zur Aufnahme von Anleihen, teils zur Ausgabe vonPapiergeld geschritten. Die Ablösung der feudalen Rentenberechtignngen geschah durch-weg vermittelst der Aufnahme von Anleihen. Der Gesamtbetrag der von derjapanischen Regierung zum Zweck der Ablösung der Feudalrechte aufgenommenen An-leihen (1870 bis 1879) erreichte die Summe von 225 Millionen Den; ihr Zinsfußvariierte zwischen 4 und 10 Prozent. Dazu kamen kleinere Anleihen für öffentlicheArbeiten'^) und für die Niederwerfung des Satsuma-Aufstandes. Im Jahre 1879erreichte die Staatsschuld vorläufig einen Höhepunkt mit 250 Millionen Jen.

Daneben hatte sich die neue Regierung genötigt gesehen, das von den Daimyosausgegebene Papiergeld zn übernehmen. Während des Satsuma-Aufstandes wurde diePapiergeldausgabe des Staates unter dem Druck des zwingenden Geldbedarfs erheblichvermehrt. Dazu kam, daß die mit dem Recht der Notenausgabe ausgestatteten National-

und Staatshaushalt", 1891, und:Die Entstehung des modernen Japan ", 1895: ferner EdmondThvry: »I^a, Situation 6eouoillio,us et tinanoiur« cln .laxon-, eine Artikelserie im -LeonomistsNnro^en- vom 15, Januar bis 26. Februar 1904.

*) Der Wert des Bodens hat sich seit der Taxierung, die der Steuer zu Grunde liegt,im allgemeinen beträchtlich erhöht, so daß die effektive Belastung eine geringere ist.

**) Die erste Staatsanleihe, die das moderne Japan aufgenommen hat, war eine 7prozentigeAnleihe im Betrage von 4 88VVV0 ^>en, die auf dem Londoner Markt begeben wurde, und derenErlös zum Bau der ersten japanischen Eisenbahn (^)okohama--Tokio ) bestimmt war.