Druckschrift 
Deutschlands Not : Reichstagsrede, gehalten am 23. Juni 1922 / von Statsminister Dr. Helfferich
Entstehung
Seite
39
Einzelbild herunterladen
 

Agi ^ ,

unsere Erklärungen auffaßt, wie sie im französischen Text ent»halten find. Da ergibt sich allerdings an den Punkten, von dene«ich gesprochen habe, die größte Eefahr.

Wenn ich rekapituliere:

In dem einen Punkt heißt es iin deutschen Text: über Ge-setzentwürfe in Finanzsachen wird sich die deutsche Re«gierung mit der Reparationskommiffionins Benehmen setzen".Im Französischen würde das heiszen:. - . so msttra eu rapport".^ Im französischen Text heißt es aber:est prSt a s'eotentlre-,>/ da« heißt,ist bereit, sich über die Gesetzesprojekts zu verstau«digen. Das ist erheblich mehr. Das wäre ungeheuerlich undwäre in der Tat der schlimmste Eingriff in die Souv«ränität, den ich mir vorstellen kann.

Im zweiten Falle drehte es sich um die Rechte der Kontrolle.Da heißt es: die Kontrollkommission wiüdalle Möglichkeitenfür gewünschte Auskünfte" bekommen. Auskünfte sindinkormations" im Französischen, Informationen. Im franzö-sischen Text heißt es:q»o Is eouvernemsnt sUsrnsuck kourolr»su LomItS äs Oarantis tmig Iss movsns 6'snquete aemanZSs vsrcelle-c,'", das heißt, die deutsche Regierung wird der Repara«tionskommissivn alle Mittel der Untersuchung undzwarenquets", im strengen WortlautUntersuchung mitZeugenvernehmung" zur Verfügung stellen. Es würde geradezu:ine Ungeheuerlichkeit sein, wenn das nach dem französi-'chen Text ausgelegt werden könnte. (Sehr richtig! rechts.)

Im dritten Fall handelt es sich um das Steuergeheimnis,schließlich auch keine gleichgültige Sache, nicht nur wegen dereigentlichen Steueroerhältnisse. Sie wissen ja, wie die Entente-Controlle heute schon benutzt wird, um in unsere ganzen Handels-!Verhältnisse einzudringen, um in der unerhörtesten Weise Han»elsspionage zu treiben. Das ist doch bekannt. Gibt esiber ein Mittel gegen diese Handelsspionage, wenn die Kontroll-!ommission das Recht hat! jede einzelne Steuerveranlagung einzu-gehen, sich über alle Protokolle zu informieren, die über Verhand-lungen mit dem Betreffenden in seinen Steuerangelegenheiten5 zeführt worden sind? Das ist gar nicht denkbar! Im deutscheni> !ext heißt es, daß die Kontrolle nicht eindringen darf in>as Steuergeheimnis. Das ist eindeutig und klar. Wenn diesertext gilt, darf die Kontrollkommission nicht verlangen, daß ihrirgendeine Steuererklärung oder Steuerveranlagung vorgelegtvird. Im französischen Text heißt es:aus Ie5 cmitröleg no^iolernnt pa5 le secrets 6e w kortuns" usw., das heißt,> die Kontrolle das Steuergeheimnis nicht verletzen wird.5amit ist nicht ausgeschlossen, daß sie in das Steuergeheimnisindringt. Danach könnte die Kontrollkommission verlangen, daßl:r die einzelnen Veranlagungen ge^igt werden.

Das ganze Hans wird mir zugeben: hier handelt es sich uminen Widerspruch, nicht nur um verschiedene Nuan -e n> In allen drei Fällen steht im deutschen Text etwas anderes