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Der Prozeß Erzberger-Helfferich : ein Rechtsgutachten / mit einem Begleitwort von Siegfried Löwenstein
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beendete Voruntersuchung in Nichts zerflossen ist, bleibtvon den im Urteil erörterten Vorfällen kein einziger übrig,der berechtigen könnte, die persönliche EhrenhaftigkeitErzbergers noch fernerhin in Zweifel zu ziehen. Reinund geläutert von dem Staube, der alsFolge des Helfferich- Prozesses an ihm zuhaften schien, wird sein Andenken derGeschichte überliefert werden.

Diesem Ziele soll auch die Veröffentlichung des nach-folgenden Rechtsgutachtens dienen. Als Erzberger unterden Kugeln seiner Mörder sein Leben ausgehaucht hatte,war es für den Verfasser und mich einen Augenblick zwei-felhaft, ob es noch zweckmässig sei, über seinem Grabeerneut in dem Verleumdungssumpfe, der den Lebendenzu ersticken drohte, zu rühren. Der Wunsch der Witwe,die in dieser Veröffentlichung die Erfüllung eines Ver-mächtnisses des teuren Toten erblickt, und die Ueberzeu-gung, dass durch das Gutachten mancher Zweifler an derEhre des Gemordeten bekehrt, seine Freunde in dem Ver-trauen zu ihm bestärkt würden, gaben den Ausschlag.

Aber über die Persönlichkeit und das Andenken Erz-bergers hinaus verdienen die zum Schlüsse des Gutach-tens gegebenen Reformvorschläge betreffend dasVerfahren und die Bestrafung in Beleidigungsprozessenheute ganz besondere Beachtung. Schon hat der Reichs-kanzler Wirth mit Rücksicht auf den Verlauf und die Fol-gen des Helfferich-Prozesses erhöhten strafrechtlichenSchutz gegen politische Beleidigungen in nahe Aussichtgestellt. Das Gutachten gibt wertvolle Fingerzeige, wiedieser Schutz praktisch zu gestalten sei. Wenn diese An-regungen zu gesetzgeberischer Tat sich entwickeln, dannhat Erzberger auch noch durch seinen Tod das höchsteZiel seines Lebens, dem Wohle des Volkes zudienen, gefördert.

Berlin , im September 1921.

Justizrat Dr. Siegfried Löwenstein.