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läge beigefügt ist, zur Verfügung. Es fehlte der persönlicheEindruck der Hauptvcrhandlung. Dieser Nachteil hat aber auchsein Gutes gehabt, wenigstens insofern, als die Nachprüfungabseits jeder politischen Erregung und Leidenschaft und un-beeinflußt von ihren suggestiven Wirkungen vorgenommenWerden konnte.
Was die formelle Anordnung des Gutachtens betrifft,so hält es sich im allgemeinen an die Reihenfolge der Fälleim Urteil, gibt zu jedem Fall den Tatbestand und die Schluß-solgcrungcn des Urteils wieder, mn den Leser in Stand zusetzen, selbst nachzuprüfen, ob und wieweit die daran an-schließende Kritik zutreffend ist.
Von dieser Grundlage ausl?ehend, ist das Gutachten beiPrüfung der Fälle zu folgenden Ergebnissen gelangt:
I. Fälle, in öenen gegen Crzberger eine Vermischungpolitischer Tätigkeit mit eigenen Gelöinteressenfestgestellt ist.
1. Eintreten für die Genehmigung der Aus-fuhr von S ch u tz s ch i l d e n durch den Thysscn -Konzern nach Holland .
Tatbestand: Das Urteil schickt voraus, daß Erzberger1913 bis 1917 Aufsichtsratsmitglied bei 3 Werken desThysscnkonzerns gewesen ist und für seine Arbeit eine festejährliche Vergütung von -19 999 Mark erhalten, und daß ernach der Uebernahme der Aussichtsratsstelle sein Amt alsBerichterstatter für den Militäretat im Reichstag niedergelegthat, um den Anschein zu vermeiden, als ob er Sonderwünschc>es Thyssen-Konzerns dabei unzulässig berücksichtige. Zu die-^ni Fall wird folgendes ausgeführt:
Zm Zahre 1915 oder 1916 hat der Thyssenkonzern beider Abteilung für Ein- und Ausfuhr im Kriegsministcriumdie Genehmigung, zur Ausfuhr eines Postens Schutzschildenach Holland beantragt: der Export hätte zu einem auffallendniedrigen Preis erfolgen follen, der erheblich niedriger war,als die deutsche Heeresverwaltung ihn bezahlen mußte. DasKriegsministerium, war zur Erteilung der Genehmigung nurbereit, falls ein erheblich höherer Preis erzielt würde, dci