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Der Prozeß Erzberger-Helfferich : ein Rechtsgutachten / mit einem Begleitwort von Siegfried Löwenstein
Entstehung
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des ablehnenden Verhaltens des Ministeriums dargelegthaben. Die Tatsache, daß nach dem Besuche Erzbergers beiGiefzler weitere Schritte nicht erfolgten, spricht nicht gegenseine vorherige Kenntnis der Gründe, da der Besuch nachAuffassung des Gerichts noch einen letzten Versuch darstellte,trotz der bekannten Gegengründe durch persönliche Rück-sprache bei der entscheidenden Stelle selbst vielleicht doch nochzum Ziel zu kommen.

Kannte Erzberger hiernach diese Gründe bei seiner per-fönlichen Intervention, so war ihm auch, da sich aus ihnendie Folge einer etwaigen Antragsoenehmigung, nämlich dieBenachteiligung des Reichs zwingend ergab, damals bewußt,daß er entgegen den Interessen des Reichs ein einseitigesInteresse des Konzerns vertrat. Dies aber stellt eine Ver-mischung seiner politisch-parlamentarischen Tätigkeit mitseinen eigenen'Geldinkeressen, die mit denen des Thyssen-Konzerns, wenn auch ohne wechselnde Tantiemen verknüpftwaren, dar.

Ergebnis der Nachprüfung: Die Beweiswürdigung desGerichts ist nicht stichhaltig. Zunächst fehlt es für die An-nähme, daß der Thyssenkonzern dem E., als er an ihn mit derBitte um Befürwortung herantrat, volle Klarheit über dieSachlage, insbesondere über die Gegengründe des Kriegs-Ministeriums gegeben habe, an jeder Grundlage. Einer Be-gründung dieser Annahme hätte es aber um deswillen be-sonders bedurft, weil die Erfahrung des täglichen Lebensgegen diese Annahme spricht, denn wer einen anderen fürseine Angelegenheit gewinnen sucht, pflegt die für seine Auf-fassung sprechenden Gründe in den Vordergrund zu stellenund die dagegen sprechenden nicht, oder doch nur in abge-schwächtet Form, anzuführen. Warum dies bei dem Thyssen-Konzern anders gewesen sein sott, ist nicht dargetan. Dazukommt, daß es sich bei den Ein- und Ausfuhrfragen umschwierige Wirtschaftsprobleme handelt, bei denen die Mei-nungen weit avseinandergehen können, insbesondere in der