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Der Prozeß Erzberger-Helfferich : ein Rechtsgutachten / mit einem Begleitwort von Siegfried Löwenstein
Entstehung
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Frans, ob den Interessen des Reiches im Einzelfalle mehr ge-dient ist durch zahlenmäßig hohe Ausfuhrabgaben oder durchüberraaende sonstige wirtschaftliche oder politische Vorteile,die unter Umständen eine Ausfuhr auch zu niederen Sätzenals zweckmäßig erscheinen lassen. Dabei ist besonders zubeachten, daß an.dieses schwierige Wirtschaftsproblem d>asReich damals erstmals unker eigener Beteiligung herange-treten ist. Wenn der Dhyssenkonzern die Schutzschilde zubesonders billigen Preisen ausführen wollte, so hat er dafürzweifellos besondere Gründe gehabt: denn an und für sichhatte er das gleiche Interesse an hohen Preisen für seineProdukte wie das Reich. Wenn diese besonderen Gründeden Interessen des Reiches widersprachen, so darf mit Sicher-heit angenommen werden, daß der Thyssen-Konzern sie demAbgeordneten Erzberger auf seinem Weg zum Kriegsmini-sterium, den er in seiner dem Kriegsministerium bekanntenEigenschaft als Aufsichtsratsmikglied des Thyssen-Konzernsangetreten hat,*) nicht mitgegeben hak. Es muß deshalb, dadas Gegenteil nicht bewiesen ist, angenommen werden, daßErzberger, wie er behauptet, der Meinung war, die Aktiondes Thyssen-Konzerns stehe mit den Interessen des Reichesnicht in Widerspruch, und daß er den Oberst Gießler zu demZwecke besucht hat, ihn von der Richtigkeit dieser Auffassung

Anmerkung: Nach dem stenographischen SitzungsberichtS, 1738 hat der Zeuge Gießler seine Auffassung, daß Erzbergerals Abgeordneter und nicht als Aufsichtsratsmitglied zu ihm gekom-men sei, damit begründet, daß auf den Visitenkarten und BriefenErzbergersMitglied des Reichstags" stehe, gleichzeitig aber be-kundet, ihm sei natürlich bekannt gewesen, daß Erzberger Aufsichts-rat bei Thyssen sei. Ob Erzberger in der einen oder anderen Eigen-schaft tätig war, kann nicht nach diesem formalen Moment, sondernnur nach den Gesamtverhältnissen des Falles entschieden werden.Diese weisen aber, wenn dem Kriegsministerium die EigenschaftErzbergers als Aufsichtsratsmitglied bekannt war, erkennbar nachder Richtung eines Auftretens als Privatmann und Jnteressenver-treter von Thyssen.