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Der Prozeß Erzberger-Helfferich : ein Rechtsgutachten / mit einem Begleitwort von Siegfried Löwenstein
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zu überzeugen oder die widersprechenden Gegengründe zu er-fahren. Es kann nicht festgestellt werden, daß Erzberger diegegen die .Auffassung des Thyssen-Konzerns sprechendenGründe schon vor diesem Besuche von dem Referenten desKriegsministeriums erfahren hat. Erzverger hat dies in Ao-rede gestellt, und der Zeuge Giefzler ist in seiner Erinnerungnicht einmal darüber sicher, ob Erzberger überhaupt mit demReferenten gesprochen hat. Auch das Urteil scheint in dieserRichtung keine Feststellung treffen zu wollen, wenngleichseine Ausführungen eine klare Stellungnahme vermissenlassen. Die Wendungen im Arteil:Der Zeuge glaube sich zuerinnern",es sei von einer an Sicherheit grenzenden Wahr-scheinlichkeit", lassen deutlich erkennen, «daß das Gericht zueiner zweifelsfreien Feststellung nicht gelangen konnte undeine solche auch nicht treffen wollte. Andererseits spricht dieTatsache, daß Erzberger nach seinem Besuche bei OberstGießler keine weiteren Schritte zu Gunsten des Thyssen-Kon-zerns unternommen hat, dafür, daß er erst bei diesem Besuchdie Gründe für die Bersagung der Ausfuhrgenehmigung inerschöpfender und überzeugender Weise erfahren hat. Beidieser Beweislage ist schon die Feststellung, daß die Ausführder Schutzschilde objektiv eine Schädigung des Reichs zurFolge gehabt haben würde, bedenklich: dafür aber, daß Erz-berger diese Ausfuhr als den Interessen des Reichs abträglicherkannt habe, liefen schlüssige Beweismomentc überhauptnicht vor. Die Annahme des Urteils, daß Helfferich in die-sem Punkte der Wahrheitsbeweis gelungen sei, ist sonachnicht begründet.

?. Aenderung der Stellung zur LiquidationD^e Wende.!.

Tatbestand: Am 15. März 1917 ist die Bekanntmachungüber die Liquidation französischer Unternehmungen im Reichs-gesetzblatt veröffentlicht worden. Sie ist von dem Stellver-