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Der Prozeß Erzberger-Helfferich : ein Rechtsgutachten / mit einem Begleitwort von Siegfried Löwenstein
Entstehung
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Monaten Gefängnis verurteilt worden ist (vgl. hierüber dasUrteil des Reichsgerichts vom 2. 12. 1W7, Entsch. Bd. 41S. 5). In diesem Strafverfahren ist Erzverger zweimal alsZeuge vernommen worden, das erste Mal beeidigt, das zweiteMal unbeeidigt. Das Zeugnisverweigerungsrecht, das denReichstagsabgeordneken in Fällen zusteht, in denen ihnenMitteilungen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete gemachtwerden, bestand damals noch nicht es ist erst 'durch Artikel 36der neuen Reichsverfassung geschaffen worden. Bei der er-sten beeidigten Vernehmung am 10. Juli 1M6 hat Erzbergerausgesagt:

Die Hauptsache bei dem ersten Besuch des Pöplauwar, daß er mich bat, zum Chef der Reichskanzlei, Herrnvon Loebell, zu gehen, um zu versuchen, ob die ihn betref-sende Angelegenheit nicht auf andere Weise als durch einDisziplinarverfahren beendet werden könne. Ich bin auchbei Herrn von Loebell gewesen, obwohl ich mir, wie ich auchHerrn von Loebell sagte, der Aussichtslosigkeit diesesSchrittes bewußt war. Dementsprechend ist dann die Sacheauch verlaufen."

Bei der zweiten unbeeidigten Vernehmung vom 17. Fe-bruar 1907 hat Erzberger ausgesagt:

Ich habe es nicht begreifen können, wie es möglichwar, daß ein Beamter, der so schwerwiegende Beschwerdenund Anzeigen erstattete, Jahr für Jahr ohne jegliches Be-scheid gelassen wurde. Am diesen riesengroßen Mihstän-den ein Ende zu bereiten, wandte ich mich zunächst an dieReichskanzlei) der Reichskanzler befand sich gerade inHomburg . Ich setzte mich deshalb mit dem Chef der Reichs-kanzlei, Herrn von Loebell, in Verbindung. Die VerHand-lungen Zerschlugen sich jedoch infolge des ablehnenden Ver-Haltens dieses Herrn. Ich habe erst den friedlichen Weg be-schritten und habe mich mit dem Chef der Reichskanzlei inVerbindung gesetzt und später mit dem Erbprinzen vonHohenlohe . An beiden Stellen wurde mir eine Ablehnungzuteil. Runmehr befaßte ich mich mit der weiteren Aus-breitung.dieser Angelegenheit erst in meiner Eigenschaft alsReichstagsabgeordneter."

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