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Anlage 1 (zum Fall Berger I 4,S. 2Ä).
Schiedsspruch.Zn Sachen
der Zulius B e r g e r, Tiefbau-Aktiengesellschaft zu Berlin ,Potsdamerstraße 10"11 , vertreten durch ihren Borstand,
Klägerin,
Prozeßbevollmächkö-ter: Reehtsanwalt Dr. Wolffenstein zuBerlin , Bülowstrasze 28,
gegen
den Kreis Sensburg , vertreten durch den Landrat des KreisesSensburg zu Sensburg,
Prozeßbevollmächtigter: Aechtsanwalt Gliemann in Sens-bürg Ostpr., wegen Forderung auf Zahlung von 639 827.62hat das Schiedsgericht, bestehend aus
1. dem Rechtsanwalt Dr. Silvio Bodlaender zu Berlin ,
2. dem Kreisbaumeister Bnder in Lyck i. Ostpr.,
in der Sitzung zu Königsberg i. Pr. am 8. Januar 1920 fol-genden Schiedsspruch erlassen:
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 599 999Mark (fünfhunderktausend Mark) nebst 6??. Zinsenseit dem 1. April 1919 zu zahlen. Mit der Mehrfor-derung wird die Klägerin abgewiesen.
2. Jede Partei trägt die Kosten des von ihr ernanntenSchiedsrichters. Bon den übrigen Kosten des Ver-fahrens trägt jede Partei die ihr entstandenen.
Anlage 2 (zum Fall Berger I 4, S. 2V).27. Januar 1919.
Seiner Exzellenz
Herrn Staatssekretär Matthias E r z b e r g er
Berlin
Wg./Kf. Budapesterstr. 14.
Euere 'Exzellenz
bitten wir, den nachstehend geschilderten Borgängen einfreundliches Interesse entgegen bringen zu wollen und gege-