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Der Prozeß Erzberger-Helfferich : ein Rechtsgutachten / mit einem Begleitwort von Siegfried Löwenstein
Entstehung
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durch den gerichtlich vereidigten Sachverständigen des Kam-mergerichts Berlin einer Prüfung unterzogen wurde.

Der Antrag wurde nach eingehender Prüfung, soweituns bekannt, sowohl vom Landratsamt Sensburg, als auchvon der Intendantur des XX. Armeekorps warm befürwor-tend an das Kriegsministerium zur definitiven Erledigungweiter gegeben.

Wider alles Erwarten stellt sich nun öie Rechtsprüfungs-stelle des Kriegsministeriums augenscheinlich auf den Stand-punkt, daß uns eine Schadensvergütung im Sinne der Ver-fügung des Herrn Ministers über Vergütungen aus Billig-keitsgründen nicht gewährt werden könne, weil durch diesenVerlust unsere wirtschaftliche und finanzielle Position nichtschwerwiegend geschädigt sei.

Selbst wenn wir davon absehen, daß eine derart rigoroseHandhabung dieser Verfügung jedes rechtliche Empfindenverletzen muß, insofern, als hierdurch Pflichtverletzung, näm-lich Niederlegung der Arbeiten, straffrei bleibt, währendPflichterfüllung, nämlich Forkführung der Arbeiten um je-öen Preis, bestraft wird, (wir verweisen dieserhalb auf Seiteb letzten Absatz der Anlage 1), so haben wir, auch wenn wiruns den Standpunkt der Aechksabteilung des Kriegsministe-riums zu eigen machen, nach unserer Anschauung vollen An-spruch auf die Zubilligung von Billigkeitsgründen.

Hierzu erlauben wir uns folgendes kurz auszuführen:Wie Euerer Hochwohlgeboren ja bekannt, haben wir währendHer ganzen Zeit des Krieges nicht nur keinen Mehrgewinnerzielt, sondern im Gegenteil gegenüber den Friedensergeb-nissen erhebliche Mindergewinne gehabt. Denn während wirbis zum Kriege regelmäßig eine Dividende von 2t> Prozentausschütten konnten, waren wir in den Iahren 1914/15/16 ge-zwungen, dieselbe auf 10 Prozent zu reduzieren, und auchdiese verminderte Gewinnausschüttung zu leisten, waren wirnur dadurch in der Lage, da uns einmal die Beendigung desHauenstein-Basis-Tunnels in der Schweiz noch namhafte Ein-nahmen brachte, sodann aber dadurch, daß wir die für Ab-schreibungen auf Maschinen und Geräte verwendeten Sum-men mehr unÄ mehr verkleinerten.