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gerathe, dass die Christenheit ein wohlbegründetesRecht auf jene, nach irgend einer Nikolsburger Mässig-ung in den Tagen der Kreuzzüge den Heiden ge-bliebenen, Länderstrecken besitze, ernennt der heiligeVater von Zeit zu Zeit einen Bischof von Trapezuntoder von Chalcedon , dem nur einstweilen zufällig nochnicht vergönnt ist, mit Inful und Krummstab in seinenSprengel einzurücken. In ähnlichem Sinn haben SieIhren Abgeordneten zum Zollparlament gewählt, undwenn irgend ein Fleck deutscher Erde gegen dieGewaltthat seiner Ausschliessung aus der Gemeinschaftdes deutschen Staates zu protestiren recht tliut, so istes der unsrige, denn die leibhaftige Wirkung diesesMissverhältnisses ist keine andre als die seinergänzlichen Entmündigung. Indem wir verhindert sind,mittelst eigner Person am Reichstag zu erscheinen,sind wir desjenigen Grundrechts beraubt, welches heut-zutage keinem Volk mehr bestritten wird, des Rechts,an der ihm bestimmten Gesetzgebung mitzuarbeiten.Werfen Sie nur einen Blick grade auf diese Angelegen-heit des Sti’afgesetzbuchs in ihrem Konflikt mit derFrage der Todesstrafe. Wer zweifelt, dass die Ent-scheidung, wie sie hier im Norddeutschen Reichstagfiel, auch iür unser — der Geographie bisher unbe-kanntes — südhessisches Land das Gesetz schuf?Und dennoch hatten wir nicht ein Sterbenswörtchen