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eine entsprechende Verwendung geboten, und daß durch die Goldsunde zu-nächst Silber in erheblichen Mengen frei gemacht werden würde, diese Ein-sicht zeigte sich klar ausgeprägt nirgends. An ihrer Stelle trat bei vielenbedeutenden Volkswirten die Befürchtung aus, der Wert des Goldes werdeinfolge der so riesig gesteigerten Goldgewinnung dem Silberwert gegenübereinen beträchtlichen Rückgang erfahren. Chevalier schrieb seine berühmteSchrift „I,a baissö piodadls cls I'or". In der Tübinger Zeitschriftveröffentlichte Kolb einen Aufsatz, welcher eine Entwertung des Goldesbis unter den Silberwert hinab für nicht ausgeschlossen erklärte. All-gemein erschien die Wertbeständigkeit des Goldes aufs tiefste erschüttert.
Auf Grund dieser Ansicht kam man zu der Folgerung, daß dasGold die Fähigkeit verloren habe, als Grundlage des Geldwesens zudienen. Man erwog die verhängnisvollen Wirkungen einer starkenGeldentwertung, und um diesen Wirkungeil aus dem Wege zu gehen,fand man als einzige Möglichkeit das Festhalten am Silber, wo manSilberwährung hatte; die Rückkehr zum Silber, wo Goldwährung bestand.
Die Gründe, mit welchen auf der Wiener Münzkouferenz im Jahre1854 die österreichische Forderung, die Goldwährung anzunehmen, zurück-gewiesen wurdet zeugen von diesem Geist. In Frankreich , wo vermögeder rechtlich bestehenden Doppelwährung Goldgeld gesetzliches Zahlungs-mittel war, wenn auch thatsächlich vor 1850 der Silberumlauf fastausschließlich vorherrschte, wo indes durch ein Sinken des Goldwertesunter die gesetzliche Relation ein thatsächlicher Goldumlaus entstehenmußte, schlug Chevalier vor, das Goldgeld nur als Handelsmünzen ohnegesetzliche Zahluugskraft zu dulden. In England , das seit anderthalbJahrhunderten einen weit überwiegenden Goldumlauf besaß, empfahlCobden die Rückkehr zur Silberwährung.
Einzig und allein Soetbeer vertrat bereits zu Beginn der fünfzigerJahre die Ansicht, die reiche Goldausbeute müsse zu einer stärkeren Ver-wendung des Goldes als Umlaufsmittel verwendet werden.
So stark jedoch der Eindruck der Goldfunde auf die Gemüter derNationalökonomen war, so gering war ihre unmittelbare Einwirkungauf die Münzgesetzgebung: es blieb zunächst überall beim alten; allerdingsnur in der Gesetzgebung.
Dagegen erfuhren die thatsächlichen Verhältnisse die weit-gehendsten Veränderungen.
Frankreich und die anderen Länder des Frankensnstems boten den
' Siehe oben S. 20 u. 21.
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