Viertes Kapitel.
Die Aufgaben der Reformgesetzgebung.
Mit der Klarheit über die Ziele der deutschen Geldreform war nichtauch zugleich die Klarheit über den zur Erreichung dieser Ziele einzu-schlagenden Weg geschaffen. Die Ersetzung der bestehenden Verhältnissedurch jene Neuordnung der Dinge, über deren Grundzüge sich im Ver-lauf der öffentlichen Erörterungen eine so erfreuliche Übereinstimmungherausgebildet hatte, war vielmehr sowohl für die Gesetzgebung als auchfür die Staatsverwaltung ein überaus schwieriges und verwickeltesProblem, über dessen Lösung tiefgehende Meinungsverschiedenheiten be-stehen konnten und thatsächlich bestanden.
Die Reform des gesamten deutschen Geldwesens war ein so großerKomplex von gesetzgeberischen Aufgaben, daß an ihre gleichzeitige Lösungunmöglich zu denken war. So stark der innere Zusammenhang zwischenden wichtigsten Teilen dieser Aufgabe, der eigentlichen Münzreform, derOrdnung des Staatspapiergeldes und der Regelung der Notenfrage war,jeder dieser Teile war eine große Aufgabe für sich und mußte für sichdurch einen eigenen Akt der Gesetzgebung erledigt werden. Namentlichdie Münzreform und die Notenbankfrage stellten an die Reichsregierungund den Reichstag die größte Anforderung an Zeit und Arbeitsleistung.Eine Verteilung der gesamten Reformgesetzgebung über einen größerenZeitraum war deshalb nicht zu vermeiden. Je mehr die einzelnen Teilezur isolierten Behandlung kommen mußten, desto wichtiger war die Auf-stellung eines einheitlichen Planes für das gesainte Werk. Es mußtesorgfältig erwogen werden, wie weit die Reformen der einzelnen Teile desUmlaufs von einander abhängig waren. Man mußte zu vermeiden suchen,daß die Durchführung der Münzreform durch die Fortdauer der Miß-