Paris 110 Frcs. 27^2 cts. War der Kurs der Banko-Wechsel in Paris niedriger, so bezog die Negierung Silber aus Hamburg , war er höher,verkaufte sie Banko-Wechsel.
Gegen den 12. September 1872 ^ wurden 48 Millionen MarkBanko fällig. Die Banquiers, welche diese Wechsel acceptiert hatten,mußten Sorge tragen, ihr Guthaben iu der Bank dnrch Einbringen vonFeinsilber entsprechend den von ihnen zu zahlenden Snmmen zu erhöhen.Denn die Zahlung in Mark Banko hatte für Kontoinhaber durch Um-schreibung in den Büchern der Bank, für Dritte dnrch Abschreibung undAuszahlung des entsprechenden Quantums Feinsilber zu geschehen. Dadie Hamburger Bank kein Kreditinstitnt, sondern lediglich eine Girobankwar, konnte niemand eine größere Summe in Mark Banko zahlen, alssein Guthaben bei der Bank betrug.
Nun war allerdings neben dem Einbringen von Feinsilber noch einandres Mittel gegeben, vermöge dessen man sein Guthaben verstärkenkonnte: die Belehnung von Silbermünzen; als solche kamen namentlichThaler in Betrachts Da die Bank jedoch jederzeit bereit sein mußte, inFeinsilber zu zahlen, war die Belehnnng auf die Maximalsumme von7 Millionen Mark Banko beschränkt.
Da die Summe der Belehnungen bereits im Juli 3 Millionen MarkBanko überstieg, war für die bezogenen Banken eine wirksame Erhöhungihrer Guthaben auf dem Wege der Belehnung vollständig ausgeschlossen.
Die Banquiers mußten also auf die Herbeiziehung von FeinsilberBedacht nehmen.
Obwohl der gesamte Silberbarren-Vorrat bei der Bank von etwa16 Millioneil Mark Banko Mitte Juli auf über 39 Millionen am 12. Sep-tember stieg, gelang die Beschaffung von Silber nicht in dem nötigenUmfang; die Ursachen sind nicht klargestellt, Teils wird behauptet, dieLage des Silbermarktes habe den Bezug des notwendigen Silberquantumsnicht ermöglicht, teils wird die Schuld auf einen Rechenfehler seitens derbeteiligten Banken geschoben.
Die bezogenen Banken gerieten dadurch in große Verlegenheit. Umsich zu helfen, beschränkten sie ihre Kreditgewährung und zogen ihre aufkurze Frist ausgeliehenen Gelder zurück. Die Folge war, daß vom
' Siehe No thomb, Gesandtschaftsbericht über die Umwandlung der HamburgerBankvaluta. 1872.
2 Daneben war auch die Belehnuug auf Gold in Münzen und Barren gestattet.