Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
204
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Der Senat selbst sah die UnHaltbarkeit der Lage ein und machteder Bürgerschaft auf ihre Beschlüsse vom 12. Juni Gegenvorschläge.

Er nahm Stellung gegen die von der Bürgerschaft beschlossene Auf-stellung von Konvertierungsnormen. Die Konvertierung müsse unterder alten Begründung, daß es sich nur um konventionelles Geld handleder privaten Vereinbarung überlassen bleiben. Ebenso sei es Sache jedesKonten-Inhabers, nicht Sache der Bank, das deponierte Feinsilber zuverwerten.

Die Bürgerschaft verwarf den Entwurf des Senates am 2. Okober.

Aus der Mitte der Bürgerschaft wurde nun ein neuer Antrag ge-stellt, in welchem die gesetzliche Konvertierung der auf Mark Banko lauten-den Geldschulden aufrecht erhalten wurde, dagegen die Umwandlung desBankfonds in einer der Auffassung des Senates entsprechenden Weise ge-regelt war.

Aus diesem Kompromißvorschlag ging das definitive Gesetz vom11. November 1872 hervor.

Seine wesentlichen Bestimmungen waren.

1) Am 15. Februar 1873 werden die bisherigen, auf ungemünztesSilber begründeten Konten der Hamburger Bank geschlossen. Von diesemTag an kann über diese Konten nur durch Zurückziehen des Silbers ver-fügt werden.

2) Es werden binnen acht Tagen nach Publikation des GesetzesKonteu aufMark Neichsmünze" eröffnet, zu deren Fundierung Reichs-goldmünzen und Thaler (1- und 2-Thalerstücke) deutscheu Geprägeseinzubringen sind.

3) Nach Schluß der Silberkonten sind alle auf Mark Banko lauten-den Zahlungsverpflichtungen durch Bankzahlung in Reichsgoldmünzen,oder in Thalern uud Doppelthaleru zu erfüllen, und zwar nach demVerhältnis von 150 Mark Reichsmünze für 100 Mark Banko.

Wir haben also hier den merkwürdigen Fall, daß die auf MarkBanko lautenden Zahlungsverpflichtungen zu einem festen Satz konvertiertwurden, während die Besitzer von Mark Banko, die Inhaber von Kontenbei der Bank, sich damit begnügenAnußteu, das Silber, auf welches dieMark Banko begründet war, zurückzuerhalten uud selbst für dessen Ver-äußerung zu sorgen. Die wirkliche Mark Banko wurde ihren Besitzernnicht durch einen neuen Wert ersetzt, dagegen wurde den Geldschuldenauf Mark Banko ein neuer Inhalt gegeben. Wer in den Büchern derBank Mark Banko stehen hatte, konnte damit von einem bestimmten