Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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mehr die sichere Hoffnung bestand, die gekauften Papiere zu höherenPreisen weiter verkaufen zu können, mußte das ganze Gebäude derSpekulation ins Wanken kommen; sobald sich Kursrückgänge zeigten undjedermann seine Spielpapiere noch rechtzeitig abstoßen und niemand sieaufnehmen wollte, war der Zusammenbruch unausbleiblich.

Ende April 1873 begann in Wien ein Sinken der Effektenkurse, unddamit die Ernüchterung des Publikums. Der Kurssturz machte rapideFortschritte, die meisten Papiere waren mit einem Mal unanbringlich. Dieriesigen Kursverluste im Differenzgeschäft, die hohen Beleihungen vonSpielpapieren, die nun mit einem Mal wertlos waren, führten zu einerzahllosen Reihe von Bankerotten. Alle Gegenmaßregeln, wie die Bildungeines Aushülfskomitees zur Beleihung von Spekulationspapieren, fürwelches große Häuser, die natürlich selbst an der Haltung der Kurse undder Eindämmung der Krisis interessiert waren, einen starken Garantiefondszeichneten; die Gewähruug eines Moratoriums für Differenzzahluugeu,die Festsetzung von Kompensationskursen von Effekten; schließlich dieAufhebung der Maximalgrenze für die Notenemission der Nationalbank alles blieb ohne Erfolg.

Alle diese Maßregeln konnten naturgemäß uur die Wirkung haben,die Beschaffung von Barmitteln gegen Deckung durch Werte irgend-welcher Art zu ermöglichen, aber die Spielpapiere waren eben miteinem Mal keine Werte mehr, und darin lag der Kern der Börsenkrisis.Während bei den früheren Geld- und Kreditkrisen, namentlich in Eng-land , das Verhängnis darin lag, daß nicht einmal gegen unzweifelhaftsichere Deckung Zahlungsmittel zu erhalten waren, oder nur zu einemunglaublichen Zinsfuße, besagen alle Berichte über die Börsenkrisisvon 1873 übereinstimmend, daß nicht die Spur einer Geldklemme zubemerken war.

Diesem eigentümlichen Charakter der Krisis entsprechend war be-sonders die Suspension des Bankgesetzes, welche sich bei den Krisenvon 1857 und 1866 in England als unbedingt notwendig zur Be-ruhigung des Geldmarktes erwiesen hatte, in diesem Falle eine gänzlichwirkungslose Maßregel; das zeigt sich schlagend darin, daß, während inEngland bei einem Diskont von 10 und 12°/« bei den Suspensionen derNotengrenze der Notenumlauf sich für einige Wochen bedeutend über seingesetzliches Kontingent hinaus ausdehnte, in Österreich die Suspensiondes Bankgesetzes, welche am 13. Mai erfolgte, überhaupt nicht zu einerÜberschreitung des Notenkontingents führte, trotz eines Bankdiskonts von