Teil eines Werkes 
1 (1898) Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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Herstellung des Silbers als Währungsmetall ergreift, die BereitwilligkeitDeutschlands zu einem gemeinsamen Vorgehen mit England aus-zusprechen."

Zum erstenmal seit langer Zeit wurde im Reichstag die Währungs-frage wieder eingehend besprochen. Der Einfluß der günstigen Gestaltungdes deutscheu Geldwesens war unverkennbar. Die Negierung erklärtedie deutschen Münzverhältnisse für durchaus befriedigend und weigertesich, die verlangte Zusage zu machen, und im Reichstag war dieStimmung für den bimetallistischen Antrag so wenig günstig, daß dieResolution zurückgezogen wurde.

Als ein Jahr später die englische Regierung und die große Mehr-heit des Parlaments jede Initiative in der Währungsfrage ablehnten,war der deutschen bimetallistischen Agitation der Boden entzogen.

Vielleicht hätte sich nun der Währungsstreit beruhigt, vielleicht hättedie vollendete Aussichtslosigkeit die auf die Herstellung einer inter-nationalen Doppelwährung gerichteten Bestrebungen langsam einschlafenlassen, wenn nicht jenseits des Ozeans Ereignisse eingetreten wären,welche nene Hoffnungen erregten, und deren Folgen zu neuen großenKlagen gegen die bestehenden Währungsverhältnisse Anlaß gaben.

In den Vereinigten Staaten war der Währungsstreit mitder Blandbill nicht zur Ruhe gekommen. Die Freunde eines gesichertenGeldwesens beantragte» fast iu jeder Session die Einstellung der durchdie Blaudbill angeordneten Silberausmünzungen, welche auf die Dauerder Sicherheit und Stabilität der amerikanischen Valuta verhängnisvollzu werden drohten. Die Silberpartei beantragte die völlige Freigabeder Silberprägung. Weder die eine noch die andere Richtung vermochteeinen vollen Erfolg zu erzielen. Doch gelang es den Silberleuten imJahre 1890, wenigstens einen teilweise,: Sieg zu erfechten. Die Bland-bill wurde durch ein Gesetz vom 14. Juli 1890 ersetzt (durch die sog.Shermanbill), welche die jährlichen Silberankäufe der Regierung auf54 Millionen Unzen 1^/s Millionen kss) erhöhte; das Silber solltenicht ausgeprägt werden, sondern zur Deckung von li-eÄSurz-notosdienen, welche volles gesetzliches Zahlungsmittel sein sollten.

Die Wirkung dieses Gesetzes war eine außerordentliche Spekulationin Silber, welche den im Jahre 1879 auf 42 cl gesunkenen Silberpreisbis über 54 ä im August 1890 in die Höhe trieb.

Die Bimetallisten triumphierten, wie leicht es sei, durch gesetzlicheMaßregeln den Silberpreis zu heben. Aber die spekulative Steigerung