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Auch Bayern , das 1753 den 20-Guldenfuß angenommen hatte,sah sich außer stand, dieses System aufrecht zu erhalten. Bereits imJahre 1854 ging es gleichfalls zum 24-Gnldenfuß über.
Dabei wurden diesem Münzfuße entsprechende Münzstücke nirgendsgeprägt, wenigstens nicht imGuldensuß; nur die markgräflich Ansbachi-schen und Bayreuthischen Thaler und Zmeidrittel-Thalerstücke des 16-Thalerfußes verkörperten dieses Münzsystem in oonc-rsto.
Sonst wurde in ganz Süddeutschland der Konventiousfuß als Präge-system eingeführt, aber man nahm die Konventionsmünzen nach ihremWerte im 24-Guldenfuß, den Konventionsgulden zu 1 Gulden 12 Kreuzer,das Konventions-20-Kreuzerstück zu 24 Kreuzer.
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts ging auch dieses stets nur aufzweifelhafter Grundlage beruhende Rechnungssystem zu Grunde.
Die süddeutschen Staaten hatten von Alters her eine starke Vorliebefür den Gebranch ausländischer grober Silbermünzen, da sie selbst imwesentlichen nur kleines Geld schlugen, bei dessen unterwertiger Aus-münzung ein größerer Gewinn zu machen war.
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts nahm in Süddeutsch-laud der Umlauf frauzösifcher Laubthaler stark überHand.
Diese Stücke wurden allgemein zu einem höheren Werte genommen,als ihrem Silbergehalt entsprach. Der südwestdeutsche Münzverein von1765 erkannte ausdrücklich ihren Umlauf an und tarifierte sie, ihremSilbergehalt entsprechend, auf 2 Gulden 16 Kreuzer im 20-Guldenfuß.Im 24-Guldenfuß entsprach diese Bewertung 2 Gulden 43,2 Kreuzer.Die Laubthaler liefen jedoch zu 2 Gulden 45 Kreuzer um, und sie be-hielten diesen Wert, auch als ihre Feinheit allmählich von 14^/s Lot auf14Vs Lot verschlechtert wurde. Der Umlauf der Laubthaler zu 2 Gulden45 Kreuzer wurde schließlich durch einen oberrheinischen Kreisbeschlußdirekt gestattet.
Diese Duldung einer französischen Münze zu einem ihr nicht zu-kommenden Werte veranlaßte den Kaiser, als es der im Jahre 1793ausgebrochene Krieg wünschenswert erscheinen ließ, von dem ober-rheinischen Kreise die Zulassung der Krouenthale-r, welche Österreich seit der Mitte des 18. Jahrhunderts für seine niederländischen Be-sitzungen prägte, zu einem Werte von 2 Gulden 42 Kreuzer zu ver-langen, während der Silbergehalt eines Kronenthalers nur einem Wertvon 2 Gulden 382/s Kreuzer im 24-Guldenfuß entsprach.