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Bemerkungen.
Diese Tabelle weicht von der in Nr. 15 der Drucksachen des Reichs-tags von 1873 gegebenen und durch die Tabelle in Drucksache Nr. 145des Reichstags von 1874 ergänzten Schlußübersicht in einigen Punkten ab.
In den Drucksachen des Reichstags sind einmal die Einziehungenvon 1/2- und V4 Thalerstückeu preußischen Gepräges mit den Aus-prägungen von Münzen unter dem Eint Haler stück verglichen,während, wie in Übersicht II der Drucksache Nr. 15 von 1873 ausdrück-lich bemerkt ist, die Prägung von -/s- und 1/4 Thalerstücken in dem fürdie Ausprägung von Einthalerstücken angegebenen Betrag mit inbegriffenist. Dasselbe kleine Versehen läuft seit jener Zeit durch sämtliche offizielleund private Statistikeu über den Thalerumlauf.
Außerdem sind in der Schlußübersicht von Nr. 145 der Drucksachenvon 1874 die Beträge von eingezogenen 100-Kreuzerstücken und anderersüddeutschen Münzen alten Gepräges in Anrechnung gebracht, währenddie für die Ausprägungen gegebene Zahl sich nur auf die Münzen des24Vs- bezw. 52-/s-Guldenfußes und die Konventionsspeciesthaler erstreckt.
Dagegen sind sowohl unter den Ausprägungen als auch unter denEinziehungen korrekter Weise die Kronenthaler und die 24- und 12-Kreuzer-stücke des Konventionsfußes uicht berücksichtigt, da in den Nachweisungeuüber die Einziehungen dieser Stücke die Münzen deutschen Gepräges, derenAusmünznng nachgewiesen ist, nicht von den Münzen österreichischen bezw.brabanter Gepräges getrennt sind.
Die größeren Bremischen Silbermünzen sind auch in den Schluß-übersichten der Drucksachen des Reichstags uuter den Kurantmünzen aus-geführt, während sie in unserer Übersicht, ihrem Charakter entsprechend,unter den Silberscheidemünzeu stehen.
Der bereits oben (S. 91) erwähnte Rechenfehler hinsichtlich derScheidemünzen Hamburgischer Herkunft ist auch in die Schlußübersichteuübergegangen.
So kommt es, daß in der Schlußübersicht von Nr. 145 der Druck-sachen des Reichstags von 1874 der Überschuß der Ausprägungen überdie Einziehungen von und '/i Thalerstücken mit 432.817.596 Thlr.figuriert, während in Wirklichkeit der Prägeüberschuß dieser Münzen zu-züglich der >/s- und Thalerstücke sich auf 432.463.403 Thlr .20 Sgr. beläuft. Dagegen ist der Prägeüberschuß der V3-, Vs-, Vi2-und -/is Thalerstücke (Kurantgeld) statt 62.990.223 Thlr . 19 Sgr 6 Pf.
Helffsrich, Beiträge zur Geldreform. 7