Teil eines Werkes 
2 (1898) Beiträge zur Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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Münzen geschaffen, welche sich in das noch zu begründende einheitlicheMünzfystem leicht einpassen. Als die Werte, zu welchen Goldmünzenauszuprägen sind, empfehlen sich zunächst das Stück von 10 Thalernund die Hälfte desselben zu 5 Thalern nicht nur wegen des bequemenAnschlusses an die Rechnungsmünze der Thalerwährung, sondern auch,weil diese Stücke geeignet sind, die im kleinen Verkehr bisher sehr be-liebten Fünf- und Zehnthalerfcheine zu ersetzen.

Mit Rücksicht auf das in Aussicht genommene einheitliche Münz-system auf Grundlage der Mark wird es sich indes empfehlen, außer denGoldstücken zu 5 und 10 Thalern auch ein solches auszuprägen, welchessich zur Darstellung ruuder Summen dieses Systems eignet. Von einerDarstellung des Zehnsachen der Mark (3^/s Thaler) in Golde dürfte des-halb abzuraten fein, weil dieses Goldstück dem im Umlaufe befindlichen,aber etwas minderwertigen Dukaten (3^43^5 Thaler) sehr nahe steht,und daher die Gefahr vorliegen würde, daß diese geringhaltigere Münzesich im Verkehr für das Zehnmarkstück substituierte. Dagegen empfiehltsich zu dem gedachten Zwecke die Ausprägung eines Goldstücks von20 Mark (6-/» Thaler).

Um die sonach im Werte von 10, und 5 Thaler (17^/s, 11^/gresp. 8°V4 Gulden Süddeutscher Währung) auszuprägenden Goldstückeumlaufsfähig zu machen, wird es nicht genügen, dieselben zum ungefährenWerte von 10, 6^/3 resp. 5 Thaler auszuprägen, es wird vielmehr zu-nächst notwendig sein, diesen Wert derselben dadurch zu garantieren, daßgesetzlich bestimmt wird, daß dieselben zu den gedachten Werten in allenöffentlichen Kassen in Zahlung genommen werden. Da der Wert desGoldes eher einem Steigen als einem Sinken entgegengeht, so würdeder Staat hierdurch eine irgend bedenkliche Verpflichtung nicht über-nehmen, während dem Privatverkehr diese Goldstücke nur durch eineVorkehrung, welche ihnen einen festen Wert sichert, annehmbar gemachtwerden.

Es könnte zwar in Frage kommen, ob nicht sofort den Goldmünzenauch für den Privatverkehr die Eigenschaft gesetzlicher Zahlungsmittelbeigelegt werden könnte. Bei der definitiven Ordnung des Münzwesenswird dies allerdings geschehen müssen. Allein es empfiehlt sich, wie schonoben angedeutet, als vorbereitende Maßnahme zunächst eine mehr frei-willige Einbürgerung der Goldmünzen durch bloße Tarifierung bei denöffentlichen Kassen zu versuchen, damit, wenn in der Wahl des Wert-verhältnisses zwischen Gold und Silber erheblich fehlgegriffen sein sollte,