Teil eines Werkes 
2 (1898) Beiträge zur Geschichte der deutschen Geldreform / von Karl Helfferich
Entstehung
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Die Einwanderung fremder Goldmünzen war so stark, daß sogar derAnkauf einer so großen Summe, wie der 260 Millionen Mark, welchendie Seehandlung in der ersten Zeit der Münzreform für die Reichs-regierung ausführte, das fremde Gold nicht aus dem Umlauf zu beseitigenvermochte, vielleicht nicht einmal eine wesentliche Verminderung desUmlaufs ausländischer Goldmünzen herbeiführte.

In größerem Umfang als die Goldmünzen drangen die infolge derMilliardenzahlung nach Deutschland gebrachten silbernen Fünffrankenstückein den Umlauf ein.

Die Reichsregieruug und die Einzelregierungen hielten die ihnenzugehenden Silberstücke nicht wie die Goldmünzen in ihren Kassen zurück.In Süddeutschland sollen sogar die Beamtengehälter teilweise in Fünf-frankenthaleru ausbezahlt worden sein.

Soweit Private durch die Wirkungen der Milliardenzahlung in denBesitz von Fünffrankenstücken kamen, bildeten diese von vornherein eineVermehrung des Umlaufs, da sie nicht, wie die Goldmünzen von derReichsregierung zur Umprägung in Reichsmünzen aufgekauft wurden ^.

In ähnlicher Richtung wie die Milliardenzahlung wirkten die zurDurchführung der Münzreform ergriffenen Maßregeln.

Die Eiustellung der Silberprägungen in Deutschland erhöhte bei dergleichzeitig eintretenden starken Nachfrage nach deutschen Zahlungsmittelnden Wert des deutschen Geldes über seinen ursprünglichen Silberwert.Das Geld der Silberwährungsländer, so die holländischen und öster-reichischen Gulden, welche sonst überall mir soviel wert waren, wie ihrSilbergehalt, wurde jedoch in Deutschland nach wie vor zu seinem altenPariwert gegeben und genommen. Infolgedessen waren diese Münzsortenin Deutschland mehr wert, als in ihrer eigenen Heimat.

Darin lag für die Arbitrage ein starker Anreiz solche Silbermünzennach Deutschland zu importieren.

Österreichische und holländische Gulden strömten in großen Massennach Deutschland herein. Auch die österreichischen Vereinsthaler, welchein Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel gleich den deutschen Thalernwaren, und die sich bereits vor der Reform wohl zum größten Teil im

> i Die von Frankreich an die deutsche Regierung in Zahlung gegebenen Fllnf-frankenstttcke beliefen sich auf 33S Millionen Francs 268 Millionen Mark. Sieheoben S. 236.