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die Kontingentierung auferlegten Beschränkung, ihre Notenausgabe unddamit ihre Kreditgewährung in der durch die Entwickelung der allgemein-wirtschaftlichen Verhältnisse gebotenen Weise auszudehnen.
Die Ausdehnung des Giroverkehrs wurde, abgesehen von seiner ein-fachen und praktischen Organisation, wesentlich dadurch gefördert, daßdie Bank für die Giro-Übertragungen, auch für die Übertragungen vonPlatz zu Platz, keine Gebühr berechnet, sondern daß sie als einzige Ver-gütung für ihre Dienste die zinslose Überlassung der Giroguthabenbeansprucht.
In welch außerordentlichem Maße sich der Giroverkehr der Reichs-bank entwickelt hat, welche gewaltige Ausdehnung, vor allem die Er-sparung von Barzahlungen gewonnen hat, sowohl absolut, als auch imVerhältnis zu dem durchschnittlichen Bestand an Giroguthaben, geht ausder Tabelle (S. 486) hervor.
2. Der Abrechnungsverkehr.
Zur Beförderung des in Deutschland weit weniger als in Eng-land und den Vereinigten Staaten ausgebildeten Checkverkehrs und Ab-rechnungswesens hat die Reichsbank (seit 1883) an zehn Bankplätzen'Abrechnungsstellen (Clearing-Häuser) eingerichtet. Dort gleichendie zu den Abrechnungsstellen gehörenden Bankhäuser ihre gegenseitigenForderungen ohne jede Vermittelung von Bargeld und Banknoten durchAbrechnung mit einander aus und lassen die verbleibenden Saldi aufReichsbank-Girokonto übertragen. Hier liegt also eine völlige Ersparungvon Zirkulationsmitteln vor.
Der Abrechnungsverkehr der Reichsbank hat sich seit seiner Be-gründung kräftig entwickelt, jedoch lange nicht in dem Umfange, wie derGiroverkehr. Mit den Umsätzen des englischen und amerikanischenClearing-Verkehrs lassen sich die bei der Reichsbank abgerechneten Summennicht entfernt vergleichen Während diese letzteren im Jahre 1896 etwa23 Milliarden Mark betrüge», überschreiten die englischen Clearing-Umsätzeoft den Betrag von 150 Milliarden Mark, die amerikanischen Umsätzegar den Betrag von 250 Milliarden Mark pro Jahr. Die Ursache derim Vergleich zu diesen Riesensummen unbedeutenden deutschen Clearing-Umsätze liegt in dem Umstände, daß der Gebrauch des Checks in