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Nun, meine Herren, wenn ich Ihnen hier meine Befürch-tungen ausgeschüttet habe, meine Besorgnisse wegen des Uber-gangszustandes, so habe ich nun nur noch einen Punkt, dermir eigentlich einen grossen Anstand bereitet, in der gegen-wärtigen Vorlage. Es ist der, welchen sub rosa der Herr Re-gierungskommissar schon behandelt hat. Sie erinnern sich, dasswir bei der vorigen Beratung der Goldausprägung heftig ge-stritten haben über die Frage des Privatprägerechts,dass wir zwar im Gesetze nicht erlangt haben, dieses ausdrück-lich zu dekretieren, dass wir aber doch eine Wendung in dasGesetz gebracht haben, welche es indirekt in Aussicht stellt,und dass wir diese indirekte Inaussichtstellung ergänzt habendurch eine Resolution, welche die Erwartung ausspricht, dasssobald als thunlich das Privatpräger echt auf Gold ins Werkgesetzt werde. Ich brauche über das Prinzip wirklich nichtzu streiten nach der Diskussion, die zu jener Zeit stattgefundenhat, und ich erwarte am allerwenigsten von den Herren, welchedas Gesetz auf der Regierungsbank vertreten, dass Sie mirwidersprechen in dem Punkte, dass wir dem Münzgesetze eigent-lich das Herz aus dem Leibe nehmen, wenn wir das Privat-prägerecht aufgeben. Jedes Münzgesetz mit einer Hauptwährung,Welches sich nicht ergänzt durch das Recht der Privatprägung,ist eigentlich ein totes Ding, es könnte ebenso gut eine Papier-währung sein. Sobald das Naturgesetz aufgehoben wird, dassder Bedarf an edlen Metallen sich in der Münzgestalt, selbstauf dem Wege der kommerziellen Bewegung, seine Nahrungsucht, und sein „Zuviel" wieder los wird, — sobald man diesesPendel-, dieses Gewichtssystem aus der Maschine herausnimmt,hat jedes rationelle Münzsystem ein Ende. (Zustimmung.)
Nun gebe ich allerdings zu, dass momentan mir ja ein-gewandt werden kann: wir haben vorerst ja soviel zu prägen,wir sind auch von selbst so angetrieben, alles mögliche zu thun,dass diese Ergänzung dermalen ganz unnötig ist. Einverstandensoweit! Allein, meine Herren, wir machen hier ein definitivesMünzgesetz, wir behalten uns gar nicht vor, später eine Novellezu schaffen, und in dieses definitive Münzgesetz gehört, wennes nicht tot geboren sein [soll, absolut die Bestimmung, dassdie Privaten das Recht haben, Gold auszuprägen. Nun beziehtsich die Reichsregierung auf einen besonderen Gesichtspunkt,