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Ausgewählte Reden und Aufsätze über Geld- und Bankwesen / von Ludwig Bamberger. Im Auftr. ... hrsg. von Karl Helfferich
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Bankgesetz bis jetzt kein hervorragender Fehler gefundenworden, der uns veranlassen sollte, an seiner Organisation oderan dem grundlegenden Gesetz etwas zu ändern. Aber eineThatsache hat sich verändert. Der Zinsfuss hat sich verändert;er war im Jahre 1874 etwa 4 1 /., und ist jetzt durchschnittlichauf 3 1 / 2 heruntergegangen. Es ist nicht anders als richtig, dasswir nun die Vordividende der Bankinhaber von 4 , / 2 auf 3 1 / 2Prozent herabsetzen. Das ist eine durch die konkreten That-sachen bedingte Aenderung, auf die jedermann wird eingehenkönnen. Ebenso ist die Veränderung der Grenze von 8 auf6 Prozent deshalb, um das Reich drei Viertel an dem Gewinnteilnehmen zu lassen, in den thatsächlichen Verhältnissen be-gründet. Erstens hat sich vielleicht gezeigt, dass der Griff von8 Prozent, den wir vor 15 Jahren gethan haben, etwas zu hochwar; wie die Herren wissen, ist bis jetzt die Verteilung über8 Prozent nie zu stände gekommen, und man wollte dochoffenbar, dass in relativ günstigen Jahren der Anteil desReiches grösser sei. Ausserdem ist in der ganzen Welt derGewinn herabgegangen; alle Kapitalgewinne und Unternehmer-gewinne sind in den letzten 10 bis 15 Jahren erheblich ge-sunken, und auch darum ist es richtig, dass die Anteilseignernicht mehr bis 8, sondern nur bis 6 Prozent das Recht habensollen auf die Plälfte des Gewinnes.

Nun kommt aber auch die praktische Frage der Organi-sation hier zu _ pass, wie schon mehrmals auseinandergesetztworden ist, wenn wir uns vor die Möglichkeit stellen, dieReichsbank in eine Staatsbank zu verwandeln. Ich will aufdiesen Punkt, auf den bereits aufmerksam gemacht worden ist,nicht mehr des breiteren zurückkommen; aber es ist noch eineNachlese zu halten. Die Herren von der Rechten, die sehr gutwissen, dass, wenn sie den anderen Privatbanken zu Leibegehen, ihr Vorschlag noch aussichtsloser ist, als er sich jetztschon herausstellt, haben natürlich in ihren Propositionen denGedanken hineingelassen: an den Privatbanken wird nichts ge-ändert ; die bayerischen, die sächsischen und die anderen Privat-banken sollen ganz frei durchgehen. Dieser Gedanke ist ganzundurchführbar. Sowie Sie die Pland an die Reichsbank legenund sie verstaatlichen, können Sie auch mit den anderen Bankennicht so weiter wirtschaften. Sowohl das praktische Leben als