bewilligen sollen für eine Einrichtung, die zur endgültigen Los-reitzung des Rheinlandes von Deutschland bestimmt ist und diekeinen Rechtsboden im Bersailler Bertrag hat. (Sehr wahr!)
Wir müssen aber jedenfalls damit rechnen, daß diese enormenSummen, die hier angefordert werden, noch ganz erheblich über-schritten werden, daß die 41 Milliarden nicht entfernt ausreichen.
Mit Grauen mutz man daran denken, welche Illusionen sichdie Franzosen heute über das machen, was Deutschland zahlen soll.Herr Loucheur hat in dem Berichte an die französische Kammer,von dem ich vorhin sprach, ausgeführt, daß wir für die Wieder-Herstellung, nicht etwa für Familienpensionen, Renten für Kriegs-Hinterbliebene und Berstümmelte, die wir auch bezahlen sollen,sondern allein für die W i e d e r h e r st e l l u n g der z e r st ö r -ten Gebiete 12lZ Milliarden französische Francs zahlen sollen,das heißt, allein für Frankreich nach dem heutigen Kurs rund3M Milliarden Papiermark. Stellen Sie den 12V MilliardenFrancs des Herrn Loucheur das gegenüber, was Herr Keynesin seinem Buch als Gegenwert der zerstörten Gebiete schätzt. ErKommt dort auf 16 Milliarden Goldmark. Das sieht erheblichanders aus. Da sieht man, wie weit die Differenz ist zwischen dem,was die Franzosen verlangen, und was ein Mann wie Keynes fürrichtig hält und was unsere Regierung in Genf äußerstenfallsvielleicht wird bewilligen können.
Meine Damen und Herren! Die Lasten, die in diesem Kapitelstehen und leider noch zu gering darin stehen, sind sür das deutscheBolk und Deutsche Reich schlechthin untragbar. (Sehr richtig!)
Das durch den verlorenen Krieg und die Revolution auf dasschwerste erschütterte deutsche Bolk ist heute weder finanziell nochwirtschaftlich imstande, seinen eigenen Lebensbedürfnissen über-Haupt zu genügen.
Finanziell ist unsere
Skeuerkraft
bis über die Grenzen des wirtschaftlich Erträglichen hinaus an-gespannt. Ein großer Teil der Steuern, die heute schon von dendeutschen Steuerpflichtigen verlangt werden, um die gewaltig ge-ftiegenen laufenden Ausgaben des sogenannten ordentlichen Etatszu bestreiten, kann der Steuerpflichtige nicht mehr aus seinem Ein-
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