werden, weil fie im Falle von Streitigkeiten zwifcheneinzelnen beteiligten Ländern nicht — wie z. B. Poft= oderEifenbahnverträge — ohne erhebliche finanzielle Verluftefür diefe Länder wieder gelöft werden könnten.
Der Wert des Silbers ift feit Beginn der fiebzigerJahre des vorigen Jahrhunderts immer mehr gefunken.Die Doppelwährungsländer der lateinifchen Münzunion, unddamit auch Frankreich , hatten deshalb feit 1873 die freieSilberprägung eingefchränkt und bis zum Jahre 1878 ganzeingeteilt, nachdem das Verhältnis des Goldes zum Silberim Durchfchnitt des Jahres 1877 auf 1:17,2 gefunken war.Sie waren damit tatfächlich zur Goldwährung übergegangen.Indien hatte im Jahre 1893 ebenfalls die freie Silberprägungeingeteilt, und in den bisherigen PapierwährungsländernÖfterreidi=Ungarn und Rußland war feit 1892 und 1894 derÜbergang zur Goldwährung fchrittweife in Angriff genommenworden. Das wurde erleichtert durch die inzwifchen enormgefKegene Goldproduktion. Im Jahre 1894 war das Wert=Verhältnis des Goldes zum Silber auf l:32 1 /a gefunken.Die Behauptungen der Bimetalliflen waren durch diefdilagende Logik der Tatfachen widerlegt. Die Anhängerder Goldwährung betrachteten daher die Befbrebungenauf Einführung der vertragsmäßigen Doppelwährung alseine Utopie.
Tro^dem erftrebten die Agrarier Deutfchlands dieEinführung der Doppelwährung, weil fie dadurch eine Er=mäßigung ihrer Schulden herbeizuführen hofften. Einewirkfame Ermäßigung diefer Laft würde bei Einführungdes Bimetallismus aber nur dann eingetreten fein, wenndas gefeijliche Verhältnis des Goldes zum Silber nicht nachdem damals tatfächlich begehenden Wertverhältnis vonl:32Vs feftgelegt worden wäre, fondern nur bei Zugrunde=legung eines für das Silber erheblich günftigeren Verhält=niffes. Darum erftrebten die Agrarier die gefetdiche Feft=legung des Verhältniffes von l:^ 1 /«» wie es in Frankreich jahrzehntelang beftanden hatte, oder doch eines für fienur wenig ungünftigeren Verhältniffes. Der Wert des
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