von Millionen in bar als Kriegsschatz aufgespeichert. DasReich schloß sich dieser Ueberlieferung an mit der Verän-derung, die sich aus der Natur der Sache ergab. Stattdes Silbergeldes wurde Gold genommen, und mit derVergrößerung des Gebietes wurde die Summe vergrößert.Man sollte denken, daß eine solche gesetzliche Für-sorge, die doch gerade den Zweck hatte, dem Ge-danken an Beunruhigung wegen plötzlich eintreten-den Mangels an Geldmitteln entgegenzutreten, vonvornherein geeignet sei, den Alarmrnfen, als wenn dieGoldwährung aus besonderen Gründen dazu führen müsse,bei ausbrechendem Kriege Geldverlegenheiten zn schaffen,vorzubeugen. Die von der Reichsgesetzgebung getroffeneFürsorge muß um so höher veranschlagt werden, als sieeinzig dasteht in der Gesetzgebung der ganzen Welt. Keinanderes Land hat eine ähnliche Einrichtung, aber in keinemAktenstück und in keiner Rede, welche von der Doppel-währnngs-Agitation ausgeht, wird man ein Wort derErwähnung dieser merkwürdigen Einrichtung finden. Nichtnur ist im Princip damit der Beunruhigung, welche mankünstlich hervorzurufen bemüht ist, entgegengetreten, sondernes ist auch nach menschlichem Ermessen in gebührendemMaße für den ins Auge gefaßten Notfall gesorgt. DerKriegsschatz von 120 Mill. wird nämlich, sobald er zurVerwendung kommt, nicht bloß diesen Betrag, sondern einenbeträchtlich größereu zur Verfügung stellen. Man mußnicht annehmen, daß eintretendenfalls das Gold aus demInliusturm uumittelbar an die Militärkassen verteilt würde.So plump werden diese Dinge in einein Lande mit so aus-gebildeter Geldwirtschaft wie Deutschland nicht gehandhabt.Die Reichsregieruug steht vielmehr jahraus, jahrein für ihreAusgaben uud Einnahmen in laufender Rechnung mit derReichsbauk. In einem Kriegsfall würde sie unter Umständen
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