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Die Stichworte der Silberleute / Ludwig Bamberger
Entstehung
Seite
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das silberne Guldenstück und der Silberdollar von denneben ihnen umlaufenden Goldmünzen, daß die letzteren nachBelieben von jedem Privatmann durch Einreichung von Goldbei den Prägeanstalten des Staates vermehrt werden können,während diese Freiheit sür das Silber nirgends existiert.Gleichstellung des Silbers mit dem Gold ist also gleichbe-deutend mit Einräumung derselben Prägefreiheit für Silber,welche jetzt für Gold existiert. Dies ist der ganze Kern derFrage, uud daran reiht sich die andere, wie viel Geld sollaus cineni bestimmten Gewicht Silber geprägt werden könnenund wie viel aus demselben Gewicht Gold. Diese soge-nannte Wertrelation ist unzertrennlich von jener ersten Frageder Prägefreiheit.

Eine solche Relaüon mit solcher Freiheit bestand lange ^ R-iati-n »°nZeit hindurch in vielen Ländern, nnd am meisten dafür i - is>/z. Jrruim-bekannt ist Frankreich , auf dessen Gesetze und Vorbild''^^"^man hinweist, wenn man den hier beschriebenen Zustand,'w-l-h-dies-Re-nachdem er dort seit 20 Jahren zu bestehen ausgehört hat, ^^d?-7r°n1?ch-wieder einführen will. Die erwähnte Wertrelation war s-s-tzg-bung,daselbst bekanntlich 1: 15'/s, d. h. dasselbe Gewicht anSilber, aus dem 1 Frank Silber geprägt wurde, ergab inGold 15'/s Franken. Nun ist es zwar ein Irrtum, daßdie französische Gesetzgebung des Jahres 1803, welche diesesVerhältnis zu Grunde gelegt hatte, von deni Gedankenausgegangen wäre, die Festsetzung einer solchen Relationfür alle Zeiten durch das Gesetz vorzuschreiben. That-sächlich hat dieses Gesetz in Frankreich die Silberwährungeingeführt und nur dafür eine auf alle Zeit geltende Vor-schrift erlassen, das; 5 Gramm in Silber von einer gewissenFeinheit (°/io) gleich einem Franken sein sollen. Wenn da-neben die Prägefreiheit für Gold gegeben und dafür dasVerhältnis von 15'/» vorgeschrieben wurde, so geschah diesausdrücklich nur mit der Begründung, daß zur Zeit, wo