sichert, hätte er bewirkt, daß in der ganzen Welt währenddieses Zeitraumes ebenfalls dasselbe Verhältnis thatsächlichin Geltung geblieben sei. Hier wird aber die Ursache mitder Wirkung verwechselt. In Wahrheit ist dieses Ver-hältnis, wenn auch nicht genau, doch mit geringen Schwank-ungen aufrecht geblieben, weil es den: thatsächliche:: Standder Preise der beiden Metalle entsprach, und nicht um-gekehrt; uud als das Verhältnis zusammenbrach, geschahes, nicht weil der Staat Frankreich ihn: seine Anerkennungentziehen wollte, sondern er mußte ihm seine Anerkennungentziehen, weil ihm dies praktisch aufgenötigt wurde.Frankreich und der lateinische Münzbund wehrten sich that-sächlich, so lange es irgendwie möglich war, Schritt fürSchritt gegen die Notwendigkeit, das thatsächlich auf demWeltmarkt veränderte Wertverhältnis durch die Gesetzgebunganzuerkennen, aber sie mußten sich schließlich dareiu ergeben,uiu nicht heillose Verwirrung iu ihrem Geldwesen anzu-richten. Weun behauptet wird, nur Dank der Gesetzgebuugvou 1803 bis 1873 sei das erwähnte Gleichgewicht ge-sichert gewesen, so ist zunächst dagegen einzuwenden, daßthatsächlich die Angabe ungenau ist. Es haben Schwank-ungen sich des öfteren innerhalb jenes Zeitraumes iu denGrenzen von etwa 5pCt. wiederholt, und je nach diesenSchwankungen ist das aus dem steigenden Metall gemünzteGeld abgeflossen und das andere zugeströmt, mit ent-sprechender Wirkung auf die Wechselkurse und die Preise;und wenn irgend ein Vorteil mit diesen abwechselndenStrömungen verbunden war, so kam er nicht dem Landeder Doppelwähruug zu statten, sondern umgekehrt auf dessenUnkosten den anderen Ländem, welche auf seinem Rückenoperieren konnten. Doch dies ist nur uebensächlich. Aus-schlaggebend für den ganzen Streit ist, daß vor der Gesetz-gebung von 1803 und vor der Gründung des lateinischen
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