Kapitel V.
Das Gebiet der Stadt.
i.
er Gebietsbereich Roms , welchen wir in heutiger Aus-drucksweise einstweilen Staatsgebiet nennen wollen,umfaßt in der Königszeit und in der ersten repu-blikanischen Zeit zwei verschiedene Bestandteile:
1) den Stadtbezirk.
2) den Flurbezirk.
Der Stadtbezirk umfaßte ursprünglich nur den pala-tinischen Hügel. Dieser zerfiel in drei Bezirke, Berge (montes)genannt: das eigentliche Palatium (das Massiv des Berges),die Velia (die Höhe, welche sich vom Palatin gegen die Cari-nen zieht, wo der Friedenstempel und der Tempel der Venus undRoma liegt) und den Cermalus, auch Germalum genannt (einBergabsatz der westlichen Seite des Palatin , gegen denTiber hin, vorgelagert, durch einen Einschnitt abgesondert).Dazu traten (noch in der Königszeit) der Bezirk der Subura (auch pagus Sucusanus genannt), eine dörfliche, südöstlich gegenden mons Caelius gestreckte Ansiedlung, ferner die drei denEsquilin bildeten Höhen: Berg Oppius, Berg Cippius, das Fagutal.
Man nannte dieses ganze Gebiet die „Siebenhügelstadt“(septimontium), wobei zu den sechs eigentlichen montes (Palatin,Velia , Cermalus, Oppius, Cippius, Fagutal) die Subura als sieben-ter Abschnitt gezählt wurde, obwohl sie mehr eine Niederung alsein Berg war. Die Bewohner dieser sieben montes feierten all-jährlich am 11. Dezember in dem Bezirk der Subura das „Fest dersieben Berge“ („septimontium“).
Der Flurbezirk war die Gesamtheit des Landgebietesaußerhalb der Stadtgrenzen, welches zum römischen Staatsgebietim weiteren Sinn gehörte. Die römische Anschauung kannte denBegriff des Staatsgebietes nicht. Für sie bestand die Zugehörig-