Die Bürgerschaft
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und folgeweise die Bedeutung der Geschlechter und der Häusersank, desto häufiger auch ohne Vermittlung des Patrons vom Kö-nig dem einzelnen Clienten Rechtsfolge und Abhilfe der Unbillgewährt werden. Eine große Zahl der Nichtbürger, namentlichdie Mitglieder der aufgelösten latinischen Gemeinden standenüberhaupt, wie schon gesagt ward, wahrscheinlich von Haus ausnicht in der Clientei eines Privaten, sondern in derjenigen desjedesmaligen Königs und dienten also nur dem einen Herrn, dem,wenn gleich in anderer Art, auch die Bürger gehorchten.
So erwuchs neben der Bürgerschaft eine zweite römische Ge-meinde; aus den Klienten ging die Plebs hervor. Die Kluft recht-licher Ungleichheit zwischen ihr und dem Patriziat erweiterte sichzu immer unerträglicherer Ausdehnung. Sie wurde nicht nur vonden Plebejern sondern auch von den Patriziern empfunden, welcheauf Verteilung der ihnen allein auferlegten Lasten des Kriegsdien-stes und der Kriegssteuern drängten. Dieses Verlangen war es,welches zu den unter den Namen der Servianischen Verfassungdem König Servius Tullius zugeschriebenen Staatsreform führte.
Die Vorgeschichte und die unmittelbare Veranlassung dieserReform kennen wir nicht. Daß es sich dabei nicht um Volksbe-gehren und Parteikämpfe, sondern um die staatsmännische Plan-zeichnung eines überlegenen, weitschauenden und willensstarkenGeistes handelt, wird nicht erkennbar, wenn man nur die steuer-technische und heeresreorganisatorische Seite ins Auge faßt.Der große politische Gedanke, welcher die Servianische Reforminnerlich bestimmte, war die den Tarquinischen Königen gemein-same Idee einheitlicher Gestaltung der Monarchie. Aufhebungder trennenden Schranken, welche die Nation zersplittert, ihreEntwicklung gehemmt, ihre Tatkraft gelähmt hatten, (Schwegler,röm. Geschichte Bd. I S. 783) insebesondere den Gegensatz derPatrizier und der Plebejer.
Das Servianische Werk war an sich keine Verfassungs-änderung.
Sie war administrative Entwicklung der Staatsorganisation,in dem Rahmen der geltenden Verfassung in Bezug auf Wehr-