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Bis zur Abschaffung des Königtums
in vier tribus zerlegt wurde. Die Umgrenzung dieses Gebietes fielzu einem Teil mit der Servianischen Befestigung zusammen,sprang aber zum anderen Teil nach innen zurück. Sie schloß aus:die Gebiete Aventinus, Esquilinus (außer Cespius und Oppius),das Gebiet der späteren Diokletians-Thermen, den Capitolinusnebst dem Gebiet der späteren Kaiser-Fora.
Welche Gesichtspunkte diese Grenzziehung bestimmten, istnicht überliefert, läßt sich aber so erklären, daß die ausgeschlosse-nen Teile der Servianischen Stadt dem Privateigentumentzogen waren, wozu paßt, daß Servius das alte pomeriurn ent-sprechend der neuen Linie ausdehnte, so daß die verkleinerteStadt durch das neue pomeriurn begrenzt wurde.
Die vier tribus erhielten folgende Namen und warenwie folgt gestaltet:
1. Palatina (südwestlich, mit dem Palatinus ),
2. Suburana (südöstlich, mit dem Caelius ),
3. Esquilina (östlich, mit Oppius und Cespius),
4. Collina (nördlich, mit Viminalis und Quirinalis).
Zu diesen vier tribus des innersten Stadtbezirkes, „tribusurbanae“, sind später 31 „tribus rusticae“ in dem Flurbezirk ge-treten. Die damit erreichte Gesamtzahl 35 ist bis in die späteKaiserzeit unverändert geblieben.
Der Sinn der tribus aber veränderte sich rasch und völlig.
Nicht das Grundeigentum im Gebiete eines tribus, sonderndie (später für den gesamten italischen Boden und alle römischenBürger durchgeführte) Einregistrierung in die Liste einer der35 römischen tribus wurde die Anknüpfung für das Heeres- undSteuerverhältnis.
Anstelle der ursprünglich die Einordnung der Bürger in dieWehrorganisation bestimmenden Größe ihres römischen Grund-besitzes trat der Maßstab des Vermögens.
Im einzelnen völlig undurchsichtig, im Ergebnis aber histo-risch gänzlich klar ist der Erfolg, welchen es hatte, daß alle Bür-ger in das Schema des Wehrdienstes steuerlich eingeordnet wur-