Die Bürgerschaft
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den, wie es durch die Verbindung von 5 Censusklassen init Cen-turien (centuria, centuriae) geschah, deren Gesamtzahl 193 betrug.
Es war zweifellos der König, welcher diese Centurien, die ernach militärischen und steuerlichen Grundsätzen eingerichtethatte, zu einem politischen Wahlkörper machte, indem er „Cen-turiat-Komitien“ berief, die er zunächst mit der Bera-tung von Kriegserklärungen und Friedensschlüssen, sodann miteiner steigenden Zahl anderer Bereiche befaßte. Die politischeund staatsrechtliche Folge war die rasch sich entwickelnde Ein-schränkung der Wirksamkeit der Kuriat-Komitien, zumal andrer-seits (ohne Zusammenhang mit der „Centuriatverfassung“) diePlebejer auch in den Kuriat-Komitien Stimmrecht erhielten.Wann dies geschehen ist, meldet uns die Überlieferung nicht.