Teil eines Werkes 
1 (1931) Von der ältesten Zeit bis auf Kaiser Konstantin
Entstehung
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Innerpolitische Geschichte

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Th. Mommsen urteilt über den Tiberius Gracchus :ein leid-lich fähiger, durchaus wohlmeinender, konservativ patriotischerMann, der nicht wußte, was er begann, der im besten Glauben, dasVolk zu rufen, den Pöbel beschwor und nach der Krone griff, ohnees selbst zu wissen.

ln der Zeit vom Tode des Tiberius Gracchus bis zum Jahre126 wurde das Werk der Ackerverteilung, die Erbschaft desTiberius Gracchus , unter loyaler Haltung des Senates mit Eiferund Nachdruck von dem Dreimännerausschuß ausgeführt, zuwelchem außer dem Ga jus Gracchus anstelle des TiberiusGracchus und des bald nach diesem gestorbenen Appius Claudius zwei gracchische Parteigenossen gehörten: Marcus Fulvius Flac-cus und Gajus Papirius Carbo. Als Beweis für die Ernsthaf-tigkeit und den Umfang des Einziehungs- und Verteilungsver-fahrens dient die aus den Bürgerlisten (Steuerlisten) ersichtlicheTatsache, daß die Zahl der waffenfähigen Bürger, welche miJahre 132 sich auf 319000 belief, im Jahre 125 auf 395000,also um 76 000 gestiegen war, was zweifellos auf der Vermeh-rung der Bauernstellen beruhte. Das Verfahren ward lücksichts-los und unter Zurückweisung vieler und lebhafter Beschwerdendurchgeführt. Diese bezogen sich zum großen Teil auf die Ent-scheidung, welche Flächen Gemeindeland (ager publicus), welchePrivateigentum (ager privatus) seien. Hierüber hatte der Auf-teilungsausschuß die Entscheidung. An diesem Punkte gebot dieSenatspartei der Ackerverteilung Einhalt. Der große, im Jahre132 nach der Zerstörung Numantias aus Spanien heimgekehrteP. Cornelius Scipio Aemilianus Africanus Numantinus (genanntScipio Aemilianus ) setzte im Jahre 129 ein Gesetz durch, welchesjene Entscheidung dem Ausschuß entzog und dem Konsul über-trug, als welcher zur Zeit Tuditanus, ein großer Skeptiker hin-sichtlich der Bodenregulierung, beamtet war. Derselbe ging zumillyrischen Heer, und die Tätigkeit der Bodenkommission war da-mit abgeschnitten. Scipio bemühte sich nunmehr um die Interes-sen der Latiner, deren erheblicher Besitz an römischem Gemeinde-land, auf Senatsbeschlüsse und Staatsverträge gestützt, als unent-ziehbar gelten konnte. Scipio hatte einen Vortrag über diese Ver-